Wirecard-Pleite kann teuer für den Staat werden

Kriminelle Firmen sind nicht nur ein Thema für Staatsanwälte, sondern auch für den Fiskus. Der Fall Wirecard hat Potenzial für jahrelange Steuerverwicklungen.

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Wirecard-Pleite kann teuer für den Staat werden

(Bild: Plateresca/Shutterstock.com)

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Der mutmaßliche Betrugsskandal beim Dax-Konzern Wirecard kann die Staatskasse teuer zu stehen kommen. Grund sind mögliche Steuerrückforderungen in Millionenhöhe. Denn da der Wirecard-Vorstand die Bilanzen mit sehr wahrscheinlich erdichteten Umsätzen und Gewinnen aufblähte, hat das Unternehmen auch zu hohe Steuern gezahlt. Die nachträgliche Korrektur von Steuerbescheiden aber ist in solchen Fällen gängige Praxis, wie es bei Steueranwälten und Insolvenzverwaltern heißt.

Der vom Münchner Amtsgericht bei Wirecard eingesetztes vorläufige Insolvenzverwalter Michael Jaffé ist noch mit dem Insolvenzgutachten beschäftigt und nimmt zu seinen Plänen nicht Stellung. Doch haben Insolvenzverwalter die Pflicht, die Masse zu wahren und nach Möglichkeit zu mehren, damit die Gläubiger eines insolventen Unternehmens so viel wie möglich von ihrem Geld wiedersehen.

Steuerrechtsexperten verweisen auf Paragraf 41 Absatz 2 der Abgabenordnung: "Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Besteuerung unerheblich", heißt es dort. Salopp formuliert: Nicht existente Gewinne und Umsätze werden auch nicht besteuert.

"Bei Scheingewinnen stellt sich die Frage, ob nicht die Jahresabschlüsse wegen offenkundig falscher Zahlen und nachfolgend die Steuererklärungen und Steuerbescheide auch ohne Vorbehalt der Nachprüfung zu korrigieren sind", sagt Marc d'Avoine, Leiter des Ausschusses Steuern und Bilanzierung beim Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands. "Die Antwort ist eindeutig ja. (…) Unsere Aufgabe ist es, Scheingewinne zu korrigieren."

Bei Wirecard geht es in dieser Hinsicht um große Summen: Der Konzern hat ausweislich seiner Bilanzen von 2015 bis 2018 knapp 160 Millionen Euro Ertragsteuern gezahlt. Die Umsatzsteuer macht ebenfalls erhebliche Beträge aus, wird aber in den Gewinn- und Verlustrechnungen von Aktiengesellschaften nicht ausgewiesen.

Das bedeutet keineswegs, dass die Finanzämter in derartigen Fällen Steuern zurückzahlen und ansonsten das Management ungeschoren davonkommen lassen. "Die Frage ist dann, ob Vorstand oder Mitarbeiter das hätten erkennen können oder müssen", sagt die Frankfurter Steueranwältin Patricia Lederer. Bei falschen Steuererklärungen habe die Unternehmensleitung eigentlich "nur Aussicht auf eine Haftungsfreistellung, wenn sie nachweisen kann, dass Mitarbeiter ohne ihr Wissen agiert haben und dass sie die Mitarbeiter sorgfältig ausgesucht und laufend kontrolliert hat."

Auch Unternehmenssteuern unterliegen dem Steuergeheimnis, weswegen sich das bayerische Finanzministerium zum konkreten Einzelfall Wirecard nicht äußert. Ganz allgemein gesprochen bestätigt das Ministerium jedoch, dass Korrekturen der Steuerbescheide möglich sind: "Im Falle zu hoch erklärter Einkünfte kommt eine Änderung erlassener Steuerbescheide grundsätzlich infrage, solange die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten und im betreffenden Fall ein Änderungstatbestand erfüllt ist."

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Die Frage, wie viel die Bundesregierung über Ungereimtheiten bei Wirecard wusste und ob sie zu spät eingegriffen hat, soll am 29. Juli in einer Sondersitzung des Finanzausschusses im Bundestag erörtert werden. Neben Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier sollen auch Vertreter der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung sowie der Finanzaufsicht Bafin geladen werden. In der Opposition hieß es, dies sei die letzte Gelegenheit, alle Fakten auf den Tisch zu legen – ansonsten führe an einem Untersuchungsausschuss kein Weg vorbei.

Der Verbleib einer der Schlüsselfiguren im Skandal, des untergetauchten Ex-Vorstands Jan Marsalek, ist nach wie vor ungeklärt. Laut einem Bericht des Handelsblatts könnte sich der Österreicher Marsalek nach Russland abgesetzt haben und auf einem Anwesen westlich von Moskau unter Aufsicht des russischen Militärgeheimdienstes GRU untergebracht sein. Der Kreml weiß nach eigenen Angaben von nichts. "Nein, es ist nichts bekannt", sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow am Montag dazu.

Marsalek wurde zunächst auf den Philippinen vermutet, der philippinischen Regierung zufolge ist er dort verheiratet - wovon den Kollegen in der Konzernzentrale nichts bekannt war. Später hatte die Regierung in Manila eingeräumt, dass die Daten zu Ein- und Ausreise im Computersystem der nationalen Einwanderungsbehörde gefälscht waren. Ein Bericht des Spiegel und der Investigativplattform Bellingcat legte wiederum nahe, Marsalek sei noch am Tag seiner Freistellung nach Weißrussland geflogen. Marsalek soll nach verschiedenen – sämtlich unbestätigten – Medienberichten enge Kontakte zu russischen Geheimdiensten haben.

Auch von deutscher oder österreichischer Seite gab es am Montag keinerlei offizielle Angaben zu Marsaleks Aufenthaltsort. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte lediglich, man habe die Medienberichte zur Kenntnis genommen und äußere sich nicht zu Spekulationen oder laufenden Ermittlungen. (Mit Material der dpa) / (axk)