US-Bundesluftfahrtbehörde legt Bedingungen für 737-Max-Flugerlaubnis fest

Maschinen des Typs Boeing 737 Max harren noch einer Flugerlaubnis. Die will die US-Luftfahrtbehörde erst erteilen, wenn ihre Anforderungen umgesetzt wurden.

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US-Bundesluftfahrtbehörde legt Bedingungen für 737-Max-Flugerlaubnis fest

(Bild: Boeing)

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Die US-Bundesluftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat in einer am Montag veröffentlichten Richtlinie die Bedingungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit die mit einem Flugverbot belegten Passagiermaschinen des Typs Boeing 737 Max wieder abheben dürfen. Erst wenn Boeing die Forderungen erfüllt, kann das Flugverbot aufgehoben werden.

Maßgeblich für die Vorgaben der FAA sind die technischen Fehler, die für die Abstürze der Boeing 737 Max verantwortlich sein sollen. Im Vordergrund steht dabei das Maneuvering Characteristics Augmentation System (MCAS), das als maßgeblicher Faktor für die Unfallhergänge ausgemacht wurde. Die FAA fordert deshalb, dass das System erst dann automatisch aktiviert wird, wenn es Signale von zwei AOA-Sensoren (Angle of Attack) erhält und nicht nur von dem einen, der in der Vergangenheit dafür verwendet wurde. Das System hatte Abwärtsneigungen des Flugzeugs verursacht, ohne dass die Piloten es ohne Deaktivierung manuell übersteuern konnten. Künftig darf sich das MCAS nach dem Empfang von AOA-Daten nur einmal aktivieren, um wiederholte Abwärtsneigungen zu verhindern.

Darüber hinaus fordert die FAA ein Software-Update, das dafür sorgen soll, dass die Cockpit-Crew benachrichtigt wird, falls beide AOA-Sensoren keine übereinstimmende Werte liefern.

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Um den Piloten eine bessere Kontrolle des Flugzeugs zu ermöglichen, sollen Änderungen an der Verkabelung des Trimmable Horizontal Stabilizer (TMS), das Höhentrimmruder und Höhenruder, vorgenommen werden. Zusätzlich müssen nach Forderungen der FAA Änderungen an den Flughandbüchern und den Checklisten erfolgen.

Boeing hat bereits ein paar der genannten Fehler in Angriff genommen und Testflüge gestartet. Ob die Fehler zeitnah beseitigt werden können, ist ungewiss und damit auch der Zeitpunkt, wann die Maschinen wieder eine Flugerlaubnis erhalten.

(olb)