Hausdurchsuchung beim Software-Händler Lizengo

Am 18. August ließ die Staatsanwaltschaft Köln den Software-Händler Lizengo durchsuchen. Der Verdacht lautet: Betrug mit Microsoft-Aktivierungskeys.

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Hausdurchsuchung beim Software-Händler Lizengo
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Von
  • Holger Bleich

Der Kölner Software-Händler Lizengo steht im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Am vergangenen Dienstag, dem 18. August, hat die Staatsanwaltschaft Köln nach Informationen von heise online Privat- und Büroräume der Geschäftsführung von der Kriminalpolizei durchsuchen lassen. Sie ermittelt auf eine Strafanzeige von Microsoft hin wegen Betrugs.

Die Staatsanwaltschaft wollte auf Anfrage die Namen der Beschuldigten mit Hinweis auf "laufende Ermittlungen" nicht nennen. Allerdings bestätigte sie die Ermittlungsmaßnahme: "Die Staatsanwaltschaft Köln hat im Laufe dieser Woche Durchsuchungsmaßnahmen bei einem Online-Händler durchgeführt, dessen Verantwortlichen und weiteren Beschuldigten vorgeworfen wird, im Jahr 2019 in Märkten Produktschlüssel als angebliche 'Lizenzen' für Computerprogramme eines amerikanischen Softwareherstellers, der Anzeige erstattet hat, verkauft zu haben, ohne den Käufern ein tatsächliches Nutzungsrecht an den Computerprogrammen eingeräumt zu haben." Bei der Durchsuchung seien Daten und Datenträger sichergestellt worden.

Lizengo hielt sich "vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Ermittlungen" eher bedeckt. Das Unternehmen teilte uns mit: "Wir bestätigen, dass es ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gibt. Die Lizengo GmbH & Co. KG ist in diesem Zusammenhang als Zeugin durchsucht worden". Man arbeite mit den Ermittlungsbehörden zusammen. Lizengo ist nur als Zeuge involviert, weil strafrechtliche Ermittlungen gegen Personen, nicht aber gegen Unternehmen geführt werden.

Über das rechtlich zweifelhafte Geschäftsmodell von Lizengo haben c't und heise online Mitte 2019 zuerst berichtet: Wie einige andere Lizenzhändler auch vertreibt es Aktivierungsschlüssel für Microsoft-Software wie Windows oder Office weit unter üblichen Verkaufspreisen. So kostet bei Lizengo beispielsweise Windows 10 Pro derzeit rund 40 Euro, beim seriösen PC-Händler Alternate schlägt dieselbe Version mit 222 Euro zu Buche.

Lizengo-Cards hingen in Edeka-Filialen zum Kauf aus.

Im Unterschied zu anderen Lizenzhändlern ist es Lizengo allerdings gelungen, mit seinen Angeboten in den stationären Einzelhandel zu dringen. In Filialen der Edeka-Kette hingen zwischen Gutscheinkarten für Mobilfunktarife oder Netflix-Abos auch sogenannte "Lizengo-Cards". Zum selben Preis wie im Lizengo-Online-Shop konnten Supermarktkunden diese Karten erwerben und später online gegen einen Download des Softwarepakets sowie einen Microsoft-Aktivierungsschlüssel eintauschen.

c't hatte Microsoft zu dieser Sachlage befragt. Grundsätzlich wies der Konzern darauf hin, dass "ein funktionierender Product-Key nicht gleichbedeutend mit einer gültigen Lizenz" sei: "Product-Keys sind keine 'Lizenzen', sie dienen lediglich dazu, dass derjenige Kunde, der bereits ein Nutzungsrecht ('Lizenz') für ein Computerprogramm erhalten hat, dieses installieren und aktivieren kann."

Der Produktidentifikationsservice (PID) des Konzerns ging daraufhin stichprobenweise der Herkunft von Aktivierungskeys, die Lizengo an Käufer aushändigte, auf den Grund. Details zu den Prüfungsergebnissen liegen c't und heise online seit Oktober 2019 vor.

Demnach wurde festgestellt, "dass Product-Keys bereits an Vorerwerber übermittelt und teilweise schon zur Aktivierung von Microsoft-Computerprogrammen verwendet wurden, bevor der Vertrieb der Produktschlüssel durch Lizengo erfolgte." Microsoft hatte eigenen Angaben zufolge auf Basis dieser Erkenntnisse rechtliche Schritte gegen Lizengo eingeleitet. Zu den aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Lizengo-Geschäftsführung wollte sich Microsoft nicht äußern.

Lizengo selbst teilte aber mit, "dass derzeit ein Zivilverfahren über den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt anhängig ist". Und: "Unsere inhaltlichen Argumente in diesem Verfahren, die den Ermittlungsbehörden bislang noch nicht bekannt sind, werden wir den Ermittlungsbehörden mitteilen."

(hob)