Musikindustrie erwirkt Einstellung von fünf Streaming-Manipulationsdiensten

Mit gekauften "Fake Streams" die Reichweite eines Künstlers und dessen Einnahmen zu pushen, ist nun schwieriger geworden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 38 Kommentare lesen
Musikindustrie erwirkt Einstellung von fünf Streaming-Manipulationsdiensten

(Bild: natmac stock/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Die Streaming-Manipulationsdienste socialnow.de, sozialgeiz.de, likergeiz.de, netlikes.de und likesandmore.de dürfen ihre Dienste zur Generierung von Plays, die nicht von realen Hörern erzeugt werden, nicht mehr anbieten. Dies hat der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) per einstweiliger Verfügung vor den Landgerichten Bremen, Hamburg, Köln und Darmstadt erwirkt. Wie der Musikverband am Donnerstag mitteilte, gelte die Verfügung für sämtliche Musik-Streaming-Dienste. Der Streaming-Manipulationsdienst fanexplosion.de hatte sich zuvor bereits einer Unterlassungsaufforderung des BMVI gebeugt.

Dem Bundesverband Musikindustrie und dem internationalen Dachverband International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) sind Manipulationen von Streaming-Abrufen von Musikstücken schon länger ein Dorn im Auge. Musikschaffende können mit gekauften "falschen" Plays der Streaming-Manipulationsdienste die eigene Sichtbarkeit und Reichweite auf den Streaming-Plattformen steigern, um damit die Abrufzahlen und die daraus errechneten Lizenzzahlungen in die Höhe zu treiben. Für wenige Hundert Euro lassen sich bei Streaming-Manipulationsdiensten mehrere Zehntausend Streaming-Abrufe kaufen.

Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI sieht darin eine Gefahr, gegen die entschieden vorgegangen werden muss: "Für die Fans wie für die Branche ist das Vertrauen in die digitalen Angebote von entscheidender Bedeutung, nicht zuletzt auch, weil die Musiknutzung heute überwiegend digital stattfindet. Für die wettbewerbswidrige Beeinflussung von Abrufen ist vor diesem Hintergrund kein Millimeter Platz und die wichtigen Entscheidungen der Gerichte verdeutlichen einmal mehr die Entschlossenheit der Branche, hier weiter konsequent vorzugehen."

IFPI-Geschäftsführerin Frances Moore lobte das Vorgehen des BVMI in Deutschland: "Die Musikindustrie investiert weltweit in die Entwicklung des legalen digitalen Musikmarktes und treibt diese voran, indem sie sich dafür einsetzt, dass diejenigen, die Musik schaffen, für ihre Arbeit fair und korrekt entlohnt werden. Streaming-Manipulations-Anbieter untergraben sowohl die Genauigkeit der Lizenzzahlungen an die Musikschaffenden als auch die Glaubwürdigkeit der Charts, und wir gehen dieses Problem an. Die jüngsten rechtlichen Schritte in Deutschland sind ein integraler Bestandteil unserer Strategie, weltweit gegen solche Websites vorzugehen, wo immer dies nötig ist."

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Das Problem der Musikbranche mit gekauften Plays ist jedoch auch ein wenig hausgemacht. Die Höhe der Lizenzzahlungen erfolgt derzeit über die Anzahl der Streams eines Songs, sodass eine Manipulation der Abrufzahlen attraktiv erscheint und entsprechende Streaming-Manipulationsdienste hervorbringt. Der Musik-Streaming-Dienst Deezer hat daher 2019 ein User Centric Payment System (UCPS) vorgeschlagen. Dieses Abrechnungssystem sieht eine Bezahlung vor, die sich danach richtet, welche Songs ein einzelner Hörer bei einem Streaming-Dienst abgerufen hat. Für die Bezahlung des Musikers ist also die Anzahl der Hörer entscheidend, nicht aber die Anzahl der Streams. Eine Manipulation der Hörerzahlen ist unwahrscheinlicher, was die Manipulationsdienste austrocknen würde.

Bereits im März 2020 hatte der BVMI eine einstweilige Verfügung gegen den Streaming-Manipulationsdienst followerschmiede.de vor dem Landgericht Berlin erwirkt.

[Update v. 25.08.2020, 10:33 Uhr]: Abkürzung von Bundesverband Musikindustrie zu BVMI korrigiert.

(olb)