Urteil: Behörden müssen private Twitter-Direktnachrichten herausgeben

Das Verwaltungsgericht Berlin hat auf Klage von FragDenStaat hin entschieden, dass das Innenministerium auch bei Twitter-Chats Akteneinsicht gewähren muss.

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Urteil: Behörden müssen private Twitter-Direktnachrichten herausgeben

(Bild: Koshiro K/Shutterstock.com)

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Auskunftspflichten von Behörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes erstrecken sich auch auf Kommunikation über private Kanäle wie Twitter-Direktnachrichten. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch auf eine zwei Jahre alte Klage von FragDenStaat hin geurteilt, wie das Transparenzportal mitteilte. Das verklagte Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU) muss demnach auf eine IFG-Anfrage der Aktivisten hin private Twitter-Chats aus den Jahren 2016 bis 2018 herausrücken.

Das Innenressort hatte einen Auskunftsanspruch zunächst verneint, da nicht-öffentliche Twitter-Nachrichten "rechtlich irrelevante Korrespondenz mit der Social-Media-Redaktion des Ministeriums" seien. Die Informationen lägen zudem lediglich bei Twitter vor, jedoch nicht in Form offizieller Akten. FragDenStaat-Leiter Arne Semsrott bezeichnete diese Ansicht als "großes Problem", da das Ministerium inzwischen mit einem immer größer werdenden Team professionell per Twitter kommuniziere. Dies zeige auch dessen Hausanordnung zur Social-Media-Nutzung.

Semsrott verwies im Vorfeld der Verhandlung ferner auf Hinweise wie Einladungen zu persönlichen Gesprächsterminen, "dass das Ministerium auch wichtige Verwaltungsprozesse per nicht-öffentlicher Twitter-Direktnachricht abwickelt". Sollten solche Nachrichten geheim bleiben, könnten Regierungs- und Behördenvertreter "bestimmte Prozesse dauerhaft auf private Plattformen wie Twitter, Facebook oder WhatsApp verlagern".

Derartige Praktiken seien keine Seltenheit, heißt es bei den Portalbetreibern. Sie hätten bisher häufig dazu geführt, dass geheime Absprachen – etwa beim Lobbyismus rund um die auf Künstliche Intelligenz spezialisierte Firma Augustus Intelligence – gar nicht erst in offiziellen Akten der Behörden landen und so auf IFG-Anfragen hin auch nicht herausgegeben würden. Ob SMS von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CSU) oder private WhatsApp-Gruppen sowie E-Mails von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU): Immer wieder umgingen Behörden so Transparenzpflichten.

Mit dem noch nicht veröffentlichten Urteil hat das Verwaltungsgericht laut FragDenStaat jetzt klargestellt, dass nicht das Vorliegen einer Information in einer Akte ausschlaggebend sei, sondern das Vorhandensein einer amtlichen Mitteilung an sich. Eine "Flucht auf private Kanäle" dürfte damit künftig unwahrscheinlicher werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte es unter Umständen auch zulässig sein, amtliche E-Mails anzufragen, die etwa Regierungsvertreter in ihrer offiziellen Funktion von ihren privaten Mail-Konten verschickten.

Das Innenministerium hatte vor der Verhandlung angedroht, den Kommunikationskanal der Twitter-Direktnachrichten "für die Zukunft zu schließen und nicht mehr auf diesem Wege auf eingehende Mitteilungen zu reagieren", falls gerichtlich eine Pflicht festgestellt werden sollte, Informationszugang dazu zu gewähren. Es will nun die Urteilsbegründung abwarten und auf dieser Basis prüfen, ob eine Berufung aussichtsreich erscheint. Eine weitere Klage von FragDenStaat zur Herausgabe von E-Mails Seehofers ist noch anhängig. (axk)