VR-Headsets von Oculus: Verkaufsstopp in Deutschland

Oculus stoppt den Verkauf der Rift- und Quest-Brillen in Deutschland. Grund: "Gespräche mit Aufsichtsbehörden".

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VR-Headsets von Oculus: Verkaufsstopp in Deutschland

(Bild: Oculus)

Update
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Jan-Keno Janssen

Oculus stoppt den Verkauf seiner Virtual-Reality-Headsets in Deutschland. "Dies ist eine temporäre Pause aufgrund von ausstehenden Gesprächen mit deutschen Aufsichtsbehörden" heißt es in einer Mitteilung des Herstellers. "Wir wurden nicht zu dieser Maßnahme verpflichtet, sondern haben den Verkauf proaktiv unterbrochen." Fragen zu Details zu den Gründen beantwortete das Unternehmen, das seit 2014 zu Facebook gehört, nicht.

In einem vom Hersteller formulierten FAQ-Text heißt es: "Wir haben den Verkauf von Oculus-Produkten in Deutschland wegen anstehender Gespräche mit deutschen Regulierungsbehörden pausiert. Über Details können wir zurzeit nicht sprechen, wir sind aber zuversichtlich, dass der Verkauf bald weitergehen kann."

Oculus betont, dass vorhandene Oculus-Geräte weiterhin funktionieren, auch der Online-Store wird weiter in Betrieb bleiben. Allerdings könne man nicht garantieren, dass nach dem Verkaufsstopp aus anderen Ländern importierte Headsets fehlerfrei funktionieren. Laut Oculus können auch Restbestände von deutschen Händlern weiterhin verkauft werden. Sie werden aber nicht mehr mit neuen Einheiten versorgt. Das "Oculus for Business"-Geschäftskundenprogramm ist nicht vom Verkaufsstopp betroffen.

Oculus hatte kürzlich angekündigt, dass neue Oculus-Headsets ab Oktober nur noch mit einem Facebook-Account funktionieren. Ältere Headsets müssen ab dem 1. Januar 2023 zwingend mit Facebook gekoppelt werden. Diese Entscheidung wurde von vielen Nutzern kritisiert. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt: Der Konzern muss sich nach den Vorgaben der Bonner Behörde richten und darf unter anderem nicht mehr einfach die Daten von WhatsApp-Kunden mit denen von Facebook zusammenführen.

[Update]

Auf Anfrage von heise online teilte das Bundeskartellamt mit, dass es mit Facebook aktuell keine Gespräche zum Thema Oculus gab. Auch der zuständige Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist in Sachen Oculus noch nicht aktiv geworden. (Facebooks Deutschland-Vertretung befindet sich in Hamburg). Nach wie vor ist also unklar, ob Facebook in vorauseilendem Gehorsam handelt oder es es sich schlicht um eine Trotzreaktion handelt.

Man kann allerdings davon ausgehen, dass die Facebook-Entscheidung zumindest tendenziell mit dem Bundeskartellamt zusammenhängt – auch wenn das Urteil der Kartellwächter noch nicht rechtskräftig ist. Schließlich hat das Bundeskartellamt Facebook untersagt, Nutzerdaten aus unterschiedlichen Quellen ohne freiwilliges Einverständnis zusammenzuführen. Obendrein besteht ein Kopplungsverbot – man darf Käufer von Produkt a (Oculus) nicht zwingen, auch Produkt b (Facebook) zu nutzen.

Hier die Antwort des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf unsere Anfrage im Wortlaut:

Die Pflicht, einen Facebook-Account anzulegen, ist aus Sicht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) zumindest für diejenigen, die sich bereits ein Headset gekauft haben, rechtlich äußerst bedenklich. Ob das für Neukunden ebenso zutrifft, ist durchaus zu diskutieren. Das dürfte im Wesentlichen auf die Ausgestaltung des Vertrags ankommen, der uns jedoch nicht vorliegt.

Facebook scheint offenbar immer noch die Meinung zu vertreten, dass die Daten der Nutzer innerhalb der einzelnen Gesellschaften des Konzerns problemlos miteinander ausgetauscht werden können. Sie werden dabei durch die aufsichtsbehördliche Praxis der Irischen Datenschutzaufsicht bestärkt. Diese hat den Austausch von Daten von WhatsApp-Nutzern zu Facebook seit Jahren laufen lassen, obwohl zwei deutsche Verwaltungsgerichte festgestellt haben, dass ein derartiges Vorgehen datenschutzrechtlich nicht zulässig ist.

Äußerst problematisch erscheint darüber hinaus die Verletzung des in der DSGVO festgeschriebenen Kopplungsverbots gem. Art 7 Abs. 3, denn die Nutzung des Headsets soll zwangsweise an die Einrichtung eines Facebook-Accounts geknüpft werden. Für diejenigen Nutzer, die bereits ein Headset besitzen und sich auch nach 2023 nicht mit einem Facebook-Konto anmelden, wird zudem keine gleich geeignete Alternative zur Weiternutzung des Headsets zur Verfügung gestellt. Der Zwang zur Nutzung von Facebook wir daher sowohl auf die Alt- als auch auf die Neukunden ausgeübt.

Aktuell haben wir in diesem konkreten Fall noch keine Aktivitäten entfaltet, nehmen Ihren Hinweis jedoch gerne zum Anlass, die Angelegenheit zur Bearbeitung an die zuständige europäische Aufsichtsbehörde weiterzuleiten. (dahe)