Regulierungsbehörde erwägt Vertragsstrafen gegen Telekom

Wegen "Verschleppung von Anordnungen" will die RegTP jetzt härter gegen den Ex-Monopolisten vorgehen und prüft die Anordnung von Vertragsstrafen.

vorlesen Druckansicht 40 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will künftig härter gegen die Deutsche Telekom (DTAG) vorgehen und erwägt nach den Worten ihres Präsidenten die Anordnung von Vertragsstrafen. Damit soll den Überschreitungen von Lieferfristen gegenüber anderen Anbietern ein Riegel vorgeschoben werden. Behördenpräsident Matthias Kurth sagte gegenüber Pressediensten, dass "unsere Juristen jetzt überprüfen, ob es möglich ist, Konventionalstrafen bei der Nichteinhaltung von Lieferfristen in Verträge zwischen der Telekom und deren Wettbewerber einzubauen". Firmen könnten dann wesentlich leichter ihre Rechte einklagen, erläuterte Kurth.

Der Telekom warf der Chefregulierer "Verschleppung von Anordnungen" vor und beklagte ein "Vollzugs-Defizit" in der Umsetzung von Regulierungsentscheidungen. Oft gehe es im kurzlebigen Telekommunikationsgeschäft um Monate oder gar Wochen, daher prüfe seine Behörde, ob Verstöße gegen eine fristgerechte Lieferung von Vorprodukten an die Wettbewerber, etwa die Bereitstellung von Mietleitungen, durch das Zivilrecht zu ahnden sind. Strafrechtliche Maßnahmen lehnte Kurth hingegen ab: Bei ihnen sei unter anderem der individuelle Schuldnachweis nur schwer zu erbringen.

In Sachen DSL setzt die RegTP vorerst auf die angekündigte Preiserhöhung der Telekom, wodurch der Eintritt in den DSL-Markt für Konkurrenten erleichtert werden soll. Chefregulierer Kurth sieht in DSL nach eigenem Bekunden "eine ähnliche Erfolgsgeschichte wie beim Internet und Mobilfunk". Insofern gebe es hier genügend Kundenpotenzial für mehrere Wettbewerber neben der Telekom. Seine Behörde prüfe derzeit auch einen Entgeltantrag der Telekom für die Aufteilung der Teilnehmeranschlussleitungen (die so genannte letzte Meile) in einen Frequenzbereich für Sprach- und ISDN-Datendienste sowie einen Frequenzbereich für die schnelle DSL-Datenübertragung. Alternative DSL-Anbieter bräuchten beim "Line-Sharing" dann nur noch einen Teil der Leitung zur Datenübertragung mieten, was letztendlich weniger Geld koste.

Gegenüber heise online widersprach RegTP-Sprecher Rudolf Boll unterdessen Gerüchten, dass seine Behörde auch Vertragsstrafen gegen die Telekom wegen deren DSL-Preisgestaltung in Erwägung ziehe. "Die mögliche Anordnung von Vertragsstrafen bezieht sich nur auf die Mietleitungen, nicht auf die DSL-Preise der Telekom", stellte Boll klar. (pmz)