Justizministerium: Nutzerfreundliche Datenschutz-Einwilligungen sind möglich

Forscher zeigen in einer Studie fürs Justizressort eine Musterlösung für ein DSGVO-konformes Opt-in-Verfahren mit "datensparsamen Voreinstellungen" auf.

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DSGVO: Worauf sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörden konzentrieren
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am Montag den Abschlussbericht des von ihm initiierten Forschungsprojekts "Innovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement" veröffentlicht. Das beauftragte Institut für Verbraucherpolitik ConPolicy kommt darin zum Schluss, dass es entgegen der Vorstellung vom "klickmüden", von dauernden Cookie-Banner genervten Nutzer durchaus "praxistaugliche Möglichkeiten" für ein Opt-in gibt, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtskonform und intuitiv umzusetzen.

Die Experten von ConPolicy haben dazu im Rahmen der Studie ein einschlägiges Modell für den Online-Bereich mit einem konkreten Webdesign gemeinsam mit Miele und der Deutschen Telekom getestet und präsentieren anhand der Resultate eine Musterlösung. Diese berücksichtigt den Angaben der Wissenschaftler zufolge zahlreiche der von ihnen aufgestellten Forderungen. Demnach muss die Nutzung eines Dienstes prinzipiell auch ohne Einwilligung in eine weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten möglich sein. Für die einwilligungsrelevanten Aspekte seien "datensparsame Voreinstellungen" zu treffen.

Die DSGVO

Nach zwei Jahren Übergangsfrist trat die DSGVO am 25. Mai in Kraft. Sie soll den Datenschutz in Europa vereinheitlichen und den Kontrolleuren mehr Macht geben. Zuvor hat es noch einmal jede Menge Verunsicherung gegeben.

Insgesamt sollte ein Opt-in-Verfahren laut dem Bericht einfach bedienbar, nutzergruppenspezifisch gestaltet und mit unterschiedlichen Endgeräten kompatibel sein. Übergeordnet dürfe das Modell "nicht vom Wesentlichen ablenken". Die Entwickler sollten "eine manipulierende Gestaltung oder Framing" der Inhalte etwa durch "Dark Patterns" unterlassen. Zur nachträglichen Verwaltung der erteilten Einwilligungen und Datenverarbeitungen sowie zur erleichterten Handhabe von Nutzungsrechten sollte ein "Datenschutz-Cockpit" zur Verfügung gestellt werden.

Eine im Rahmen des Projekts durchgeführte repräsentative Online-Befragung zeigt dem Institut zufolge, dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucher individuelle Wahl- und Einstellungsmöglichkeiten klar befürworte. Es sei ein Mythos, dass alles abgeklickt werde. Anbieter, die ein differenziertes Opt-in erlaubten, gälten als vertrauenswürdiger. Die große Mehrzahl der Teilnehmer halte es für problematisch, wenn sie einen Service "nur bei Einwilligung in eine nicht erforderliche Datenverarbeitung" nutzen könne. Das Ministerium erhofft sich von den Resultaten "eine wichtige Impulswirkung für Unternehmen", das vorgestellte vorbildliche Verfahren zu adaptieren. Durch die DSGVO habe der Gesetzgeber klargestellt, dass Verbraucher ein Recht auf Transparenz hätten und die erforderlichen Informationen "ohne Jurastudium verständlich" sein müssten. (olb)