Rocket Internet darf zum geplanten Preis von der Börse gehen

Der Kapitalmarkt habe als Finanzierungsmöglichkeit für das Unternehmen an Bedeutung verloren, teilte Rocket Internet Anfang des Monats mit.

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Rocket Internet darf zum geplanten Preis von der Börse gehen

(Bild: KC Jan/Shutterstock.com)

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  • dpa

Beim geplanten Rückzug von der Börse muss der Start-up-Investor Rocket Internet das Angebot für seine Aktionäre nicht nachbessern. Den angekündigten Kaufpreis von 18,57 Euro pro Aktie habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nicht beanstandet, hieß es am Mittwoch in Berlin in einer Pflichtmitteilung von Rocket Internet.

Rocket hatte am 1. September angekündigt, den Aktionären ihre Papiere zu je 18,57 Euro abkaufen zu wollen. Dem liege der volumengewichtete Durchschnittskurs der letzten sechs Monate zugrunde. Nun hat die Bafin nach Angaben Rockets festgestellt, dass der für die Bestimmung des gesetzlichen Mindestpreises relevante Durchschnittskurs 18,56 Euro pro Aktie betrage. Folglich werde Rocket den angebotenen Preis nicht erhöhen.

Rund die Hälfte an Rocket Internet halten die Gründer und Brüder Marc, Oliver und Alexander Samwer, größtenteils über das Vehikel Global Founders GmbH. Rocket gründet oder investiert in Internet- und Technologieunternehmen. Mehrere seiner derzeitigen und früheren Beteiligungen sind mittlerweile an der Börse notiert, wie das Online-Versandhaus Zalando, der Kochboxenversender Hellofresh und der Essenslieferdienst Delivery Hero.

(kbe)