Trumps Strafzölle gegen China sind unzulässig

Die 2018 verhängten US-Zölle auf chinesische Waren verstoßen gegen das Handelsabkommen GATT. Das hat ein Tribunal der Welthandelsorganisation entschieden.

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Donald Trump, Xi Jinping, Flaggen der USA und Chinas

Die Präsidenten Donald John Trump und Xi Jinping beim G20-Gipfel in Osaka, Japan, im Juni 2019.

(Bild: Weißes Haus/Shealah Craighead (gemeinfrei))

Lesezeit: 2 Min.

Die USA hätten 2018 keine Strafzölle gegen Importe aus der Volksrepublik China verhängen dürfen. Das hat ein Tribunal der Welthandelsorganisation WTO entschieden und am Dienstag veröffentlicht. China hatte das Verfahren Ende 2018 eingeleitet, nachdem US-Präsident Donald Trump im Mai und September des Jahres Zölle auf chinesische Waren im Jahreswert von insgesamt 234 Milliarden US-Dollar verhängt hatte.

Die USA kritisieren die Entscheidung scharf. Die WTO habe sich als "inadäquat" erwiesen, um Chinas "schädliche Technik-Praktiken" hintanzuhalten. Die Berufungsfrist beträgt 60 Tage Zeit. Allerdings vereiteln die USA seit geraumer Zeit die Ernennung neuer WTO-Schiedsrichter. Die Berufungsinstanz hat statt sieben Mitgliedern nur mehr eines und ist handlungsunfähig. Also kann es über eine Berufung gar nicht entscheiden. Die Folge: Die Volksrepublik China kann aus ihrem Sieg auf absehbare Zeit keinen Nutzen ziehen.

Begründet hatten die USA die Strafzölle mit Fehlverhalten Chinas. Die Volksrepublik betreibe "staatlich sanktionierten Diebstahl" und verhelfe chinesischen Unternehmen unrechtmäßig zu Technik, Immaterialgütern und Geschäftsgeheimnissen aus den USA. Das verletze die "öffentliche Moral". Diesen Umstand hat das Tribunal auch gar nicht in Abrede gestellt. Und tatsächlich erlaubt Artikel XX (a) des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT 1994) den Mitgliedsstaaten "Maßnahmen, die für den Schutz der öffentlichen Moral erforderlich sind".

Doch dürfen diese Maßnahmen nicht zu Diskriminierung zwischen Ländern führen, in denen die gleichen Verhältnisse vorliegen. Im WTO-Verfahren konnten die USA nicht erklären, warum die Strafzölle ausschließlich gegen China und nicht auch gegen weitere sich ähnlich fehlverhaltende Staaten erlassen wurden. Damit erkannte das Tribunal einen Verstoß der USA gegen Artikel I:1 des GATT.

Vielleicht noch schwerwiegender war, dass die US-Juristen nicht darlegen konnten, inwiefern die Strafzölle jene chinesischen Firmen betreffen, die von den China vorgeworfenen Verfehlungen profitiert haben sollen. Irgendwelche chinesischen Exporteure zu bestrafen ist aber nicht geeignet, die öffentliche Moral zu schützen – von der vom GATT vorgeschriebenen Erforderlichkeit ganz zu schweigen.

Hinzu kommt, dass die Strafzölle, wären sie denn zulässig, zu hoch bemessen wurden. Damit verstoßen die USA auch gegen Artikel II des GATT. In umgekehrter Richtung gab es für das Tribunal nichts zu entscheiden. Zwar hat China selbst neue Zölle gegen die USA in Kraft gesetzt, doch haben sich die Amerikaner darüber bislang nicht bei der WTO beschwert.

(ds)