Erste Cloudanwendung zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung zertifiziert

Die Kassensicherungsverordnung verlangt manipulationssichere Kassensysteme. D-TRUST und die Deutsche Fiskal erhalten die BSI-Zertifizierung für ihre Anwendung.

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Erste Cloudanwendung zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung zertifiziert

(Bild: Pressmaster/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Ute Roos

Die von der Deutsche Fiskal und der Bundesdruckerei-Tochter D-TRUST gemeinsam entwickelte Fiskal Cloud für die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) hat als erste Cloud-Anwendung die Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Sie soll als sogenannte Technische Sicherungseinrichtung (TSE) die Manipulationssicherheit von Transaktionen bei Kassensystemen gewährleisten.

Hintergrund ist die Kernforderung dieser Rechtsverordnung, derzufolge Händler ihre Kassensysteme mit einer solchen zertifizierten Technischen Sicherungseinrichtung ausstatten müssen. Die Verordnung schreibt auch vor, wie eine TSE auszusehen hat, genaue Spezifikationen liefert die Technische Richtlinie TR-03153 des BSI: Sie besteht aus einem Sicherheitsmodul, das Kasseneingaben mit dem Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert, sodass diese nicht im Nachhinein verändert werden können.

Weiterer Bestandteil ist ein Speichermedium, auf dem die einzelnen Aufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert werden. Und schließlich gehört eine einheitliche digitale Schnittstelle dazu, die eine einfache Datenübertragung für Prüfungszwecke gewährleistet.

Zum Vermeiden von Steuerbetrug durch manipulierte Kassensysteme sollen diese TSEs jede Transaktion protokollieren, elektronisch signieren und über eine Schnittstelle an die Finanzbehörden übertragen. Für die Verordnung, die als weitere Maßnahme seit Beginn dieses Jahres eine Bonpflicht vorschreibt, galt bis zum 30. September 2020 eine Nichtbeanstandungspflicht. Diese ist nun abgelaufen und alle betroffenen Kassensysteme müssen mit einer TSE ausgestattet sein. Unter bestimmten Bedingungen ist jedoch ein weiterer Aufschub seitens der Bundesländer – Ausnahme ist Bremen – bis zum 31. März 2021 möglich.

Eine Übersicht der Regelungen gibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf seiner Webseite. Weitere Details zur Kassensicherungsverordnung sowie den Cloud- und Hardware-TSE-Produkten finden sich auf den Webseiten von Deutsche Fiskal und D-Trust.

(ur)