Berliner Landgericht stoppt Rasterfahndung

Das Gericht sieht die von der Polizei angeführte Gefährdungslage nicht und kassiert den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten zur Rasterfahndung.

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Von
  • Holger Dambeck

Das Landgericht Berlin hat nach Beschwerden mehrerer Betroffener die Rasterfahndung im Land Berlin gestoppt. Es hob am heutigen Dienstag entsprechende Beschlüsse des Amtsgerichts Berlin Tiergarten aus dem September und Oktober wieder auf. Nach den Terroranschlägen in den USA hatten alle Bundesländer zum Mittel der Rasterfahndung gegriffen, um in Deutschland vermutete Schläfer der Al Qaida zu finden.

In seiner Begründung verwies das Gericht darauf, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rasterfahndung nicht erfüllt gewesen seien. Der Antragsteller, das Berliner Polizeipräsidium, habe nicht darlegen können, dass eine "gegenwärtige Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder des Landes oder für Leben, Leib und Freiheit einer Person" bestehe. Deshalb könne die Polizei auch nicht die Übermittlung personenbezogener Daten verlangen, um sie mit anderen Datenbeständen abzugleichen.

Das Landgericht verwies dabei ausdrücklich auf Erklärungen der Bundesregierung aus dem Herbst 2001, in denen darauf hingewiesen wurde, dass keine Anzeichen für bevorstehende Gewalttaten in Deutschland bestünden. Daran habe sich nach Aussagen der Bundesregierung auch nichts geändert, nachdem der Bundestag am 18. November die Entsendung von Soldaten nach Afghanistan beschlossen hatte. Die mögliche Existenz von Schläfern rechtfertige nicht die Einleitung der Rasterfahndung in Deutschland, betonte das Gericht. Weil der Datenabgleich stets in das informationelle Selbstbestimmungsrecht polizeirechtlich nicht Verantwortlicher eingreife, erlaube der Gesetzgeber den Zugriff auf fremde Datenbestände nur bei dringendem Anlass. (hod)