Umfrage zu E-Scootern: Ein Viertel der Nutzer kennt Promillegrenze nicht

Viele Deutsche würden E-Scooter gern wieder aus dem Straßenverkehr verbannen. Das könnte auch daran liegen, dass Nutzer die gültigen Regeln nicht kennen.

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Umfrage zu E-Scootern: Viertel der Nutzer kennt Promillegrenze nicht

(Bild: Peeradontax/Shutterstock.com)

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  • dpa

Ein Viertel der E-Scooter-Nutzer in Deutschland kennt laut einer aktuellen Studie die geltenden Promillegrenzen nicht. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). Fast die Hälfte (49 Prozent) der Befragten gab an, für E-Scooter würden die gleichen Grenzwerte wie für andere Kraftfahrzeuge gelten. 20 Prozent gingen davon aus, es handele sich um die gleichen Promillegrenzen wie für Fahrradfahrer.

Tatsächlich gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist, begeht laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Dies heiße in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liege vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fahre.

Auch wenn es darum geht, wo E-Scooter im Straßenverkehr erlaubt sind, zeigten sich in der Befragung Wissenslücken bei den Fahrern: So gaben 18 Prozent an, es sei generell erlaubt, innerorts mit einem E-Scooter auf Gehwegen zu fahren. 27 Prozent meinten, dies sei nur erlaubt, wenn es ausdrücklich durch ein Zusatzschild genehmigt sei. Nach ADAC-Angaben ist das Fahren mit einem E-Tretroller auf dem Gehweg mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro belegt.

Im Sommer dieses Jahres lagen zum ersten Mal seit der Zulassung der neuen E-Scooter gesicherte Unfallzahlen vor: Von Januar bis März 2020 registrierte die Polizei insgesamt 251 Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden.

Laut Statistischem Bundesamt ist ein E-Scooter-Fahrer in dieser Zeit gestorben. 39 wurden bei Unfällen mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen schwer und 182 leicht verletzt. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum gab es 12.700 Fahrradunfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. 52 Fahrradfahrer kamen dabei ums Leben, 2052 wurden schwer und 10.431 leicht verletzt.

E-Scooter sind seit dem 15. Juni 2019 in Deutschland zugelassen. Die Polizei erfasst Unfälle mit diesen Fahrzeugen gesondert, allerdings erst seit dem 1. Januar 2020. Die Gefährte dürfen zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Einen Führerschein braucht man nicht.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte zum Start der E-Scooter für eine "echte zusätzliche Alternative zum Auto" etwa für die "letzte Meile" von Zuhause zur Bahnstation oder vom Bus zum Büro geworben. Inzwischen würde allerdings knapp jeder zweite Bürger E-Scooter am liebsten wieder aus dem Straßenverkehr verbannen. In einer repräsentativen Umfrage vom Mai im Auftrag des TÜV Rheinland sprachen sich 47,4 Prozent dafür aus, dass den Elektro-Tretrollern die Straßenverkehrszulassung entzogen werden sollte.

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Für die aktuelle Untersuchung im Auftrag des DVR wurden vom 11. bis 24. August 1003 Menschen ab 14 Jahren befragt, die seit der Einführung der E-Scooter diese mindestens einmal genutzt haben.

Die Fragen und Antwortmöglichkeiten lauteten wie folgt:
Für Fahrten mit dem E-Scooter gelten die folgenden Promillegrenzen:
- wie für andere Kraftfahrzeuge: 49%
- wie für Fahrradfahrende: 20%
- spezifische Promillegrenze für E-Scooter: 3%
- keine festgelegten Promillegrenzen: 3%
- weiß nicht: 25%
Es dürfen Gehwege innerorts mit einem E-Scooter befahren werden:
- ja, generell erlaubt: 18%
- ja, aber nur wenn ausdrücklich durch ein Zusatzschild genehmigt: 27%
- nein, generell nicht erlaubt: 45%
- weiß nicht: 10%

(mho)