Digitale Vertragsschlüsse aus rechtlicher Sicht

Wirksame Vereinbarungen ­können in digitalen Zeiten ­vielerlei Gestalt haben. Rechtliche Risiken machen sich bemerkbar, wenn ihre Wirksamkeit angezweifelt wird.

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(Bild: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Harald Büring
Inhaltsverzeichnis

Am Anfang war das Ehrenwort – und jetzt lässt sich ein Vertrag online per Smartphone mit Fingerabdruck besiegeln. Das Spektrum alltäglicher digitaler Vertragsschlüsse reicht vom Gelegenheitskauf im Online-Shop bis zu papierlosen Kredit- und Versicherungsverträgen.

Heerscharen von Rechtsanwälten sind mit Streitigkeiten über Wirksamkeit, Auslegung und Handhabung von Verträgen beschäftigt. Ein typisches Problem digitaler Vertragsabschlüsse betrifft bereits die Unsicherheit, ob die Vereinbarung tatsächlich mit dem vermeintlichen Vertragspartner geschlossen wurde. Derjenige, der sich auf den Vertrag beruft, muss das im Zweifel beweisen.

Für Banken als Kreditgeber schreibt der Gesetzgeber eine Vorab-Überprüfung der Kundenidentität vor. Das ergibt sich aus § 11 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes (GWG) in Verbindung mit § 154 der Abgabenordnung (AO). Dafür gibt es beispielsweise die klassischen Postident-Verfahren mit Prüfung am Postschalter, beim Zusteller oder per Videochat. Als Grundlage dient dabei die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. Besitzer eines neuen Personalausweises mit aktivierter eID-Funktion können mithilfe der "AusweisApp2" am PC ohne Sichtvorlage ihre Identität nachweisen.