EU-Parlament: Recht auf Reparatur und längere Produkthaltbarkeit

Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments macht sich für einen stärkeren Zweitmarkt für Geräte wie Smartphones sowie nachhaltige Produktionspraktiken stark.

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(Bild: DAMRONG RATTANAPONG / Shutterstock.com)

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Mit einer Reihe von Maßnahmen will der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments den Verbraucherschutz sowie die Nachhaltigkeit und die Sicherheit von Produkten gestärkt wissen. In einer Resolution für einen umweltverträglichen Binnenmarkt für Unternehmen und Konsumenten appellieren die Abgeordneten an die EU-Kommission, zeitnah ein "Recht auf Reparatur" einzuführen. Instandsetzungen sollen demnach attraktiver, kosteneffizienter und der Standard werden.

Für die Entschließung waren 20 Ausschussmitglieder bei 2 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen. Das Gremium fordert die Kommission damit auch auf, die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen nach ihrer Haltbarkeit in Betracht zu ziehen. Nötig seien etwa Möglichkeiten, den Verbrauchsgrad messen zu können, sowie klare Informationen über die geschätzte Lebensdauer eines Produkts. Die Parlamentarier wollen so den Markt für Gebrauchtwaren und nachhaltigere Produktionspraktiken fördern.

Um Elektroschrott zu reduzieren, bestehen die Abgeordneten erneut auf einem einheitlichen System für Ladegeräte. Eigentlich bestehen schon seit Jahren EU-Vorgaben, wonach Hersteller von Mobiltelefonen, Tablets und anderer das Funkspektrum nutzender Geräte ihren Kunden einen universellen Ladestecker mitliefern müssen. Konzerne wie der iPhone-Hersteller Apple befolgen diese nicht wasserdicht formulierten Auflagen bislang aber nur teilweise.

Der Ausschuss will auch der geplanten Obsoleszenz entgegenwirken. So sollen Praktiken, die die Lebensdauer eines Produkts absichtlich verkürzen, eingeschränkt werden. Nach Ansicht der Abgeordneten müssen Sicherheitsupdates für bestimmte digitale Geräte während ihrer gesamten geplanten Lebensdauer fortgesetzt werden. Es dürfe in dieser Spanne auch nicht zu unerwarteten Leistungsverlusten kommen.

Laut einer Eurobarometer-Umfrage wollen 77 Prozent der EU-Bürger ihre Geräte lieber reparieren, als sie ständig zu ersetzen. 79 Prozent sind dafür, die Hersteller zu verpflichten, die Reparatur digitaler Geräte zu erleichtern oder Einzelteile zu ersetzen. Die Kommission hat mit einem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft bereits selbst ein Recht auf Reparatur ins Auge gefasst.

Die Abgeordneten drängen auch auf ein nachhaltigeres öffentliches Beschaffungswesen sowie auf ein verantwortungsbewusstes Marketing. Auch über die Werbung sollten nachhaltige Geschäfts- und Verbraucherentscheidungen gestützt werden. Erforderlich seien klare Richtlinien für Produkte, die den Anspruch erheben, umweltfreundlich zu sein.

Auch ein weiteres Zertifizierungsprogramm für ein neues Umweltzeichen bringen die Volksvertreter ins Spiel. Wenn etwa in einer Reklame umweltfreundliche Behauptungen aufgestellt werden, sollten einheitliche Kriterien befolgt werden müssen, um die Angaben leicht überprüfen zu können.

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Ferner schlagen die Abgeordneten neue Regeln für das Abfallmanagement vor. Rechtlicher Hindernisse für die Kreislaufwirtschaft, die Reparatur, Wiederverkauf und Wiederverwendung verhindern, sollen beseitigt werde. Dies werde auch dem Zweitmarkt für Rohstoffe zugute kommen.

In einer weiteren Resolution zur Produktsicherheit im Binnenmarkt, die der Ausschuss geschlossen mit 45 Stimmen annahm, befassen sich die Abgeordneten mit dem Problem unsicherer Fabrikate. Sie haben dabei vor allem Online-Marktplätze im Blick und den Vertrieb von Produkten, die gefährliche Chemikalien oder unsichere Software enthalten sowie andere Sicherheitsrisiken bergen.

Die Parlamentarier setzten sich dafür ein, dass Online-Handelsplattformen proaktive Maßnahmen gegen irreführende Praktiken ergreifen. Sie fordern, dass die EU-Vorschriften zur Produktsicherheit konsequent durchgesetzt werden. Dies sei wichtig, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu ermöglichen und zuverlässige Produktinformationen für die Verbraucher zu garantieren.

In der Entschließung geht es auch um der Sicherheit von Künstlicher Intelligenz (KI). Die Kommission soll demnach wirksame Kontrollmechanismen für Hochrisikoprodukte mit eingebetteter KI einführen. Richtlinien für den Gebrauch von Maschinen oder zur Produkthaftung müssten an die zunehmende Digitalisierung angepasst werden. Beide Berichte müssen noch das Plenum passieren, wo die Abstimmung voraussichtlich im November erfolgt.

(jk)