Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung: Ohne echte Authentifizierung

In Deutschland ist man verpflichtet, sich online zu registrieren, wenn man in einem Risikogebiet war. Die Meldung geschieht jedoch ohne Authentifizierung.

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Testeingaben auf der Seite des BMG.

(Bild: Screenshot_einreiseanmeldung.de)

Lesezeit: 2 Min.

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, hat die Pflicht, dies zu melden. Seit dem 8. November steht dafür die "Digitale Einreiseanmeldung" zur Verfügung. Die Informationen zum Zielort des Einreisenden gehen an das dort zuständige Gesundheitsamt, das daraufhin kontrollieren kann, ob die landesrechtliche Regelung für die Quarantäne eingehalten wird.

Laut des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium und dem Robert-Koch-Institut (RKI) die Webseite betreiben, werden die Daten verschlüsselt und nach 14 Tagen automatisch gelöscht. Zugang haben die Gesundheitsämter und das RKI, Auftragsverarbeiter sind die Bundesdruckerei GmbH als Technologiepartner und die Deutsche Post E-Post Solution. Was es allerdings nicht gibt, ist eine tatsächliche Authentifizierung.

Beim Aufrufen der Seite "einreiseanmeldung.de", werden allerhand Daten abgefragt: Name, Geburtstag- und ort, Staatsangehörigkeit, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, wo man sich zuvor aufgehalten hat und die Anschrift der 10 Tage nach Einreise.

Ein Test, bei dem wir frei erfundene Personendaten in die Maske eingegeben haben.

Auch die Ausweisnummer muss eingegeben werden, das Formular nimmt problemlos 123456 an. Eine weitere Form der Authentifizierung gibt es nicht. Es ist auch keine Verifizierung per Mail nötig. Man kann eine fiktive Person anmelden, allerdings ist es auch möglich, eine existierende Person dort einzutragen, die damit quasi verpflichtet wird, sich in Quarantäne zu begeben.

Dabei ist zwar unklar, wie das Gesundheitsamt kontrollieren soll, dass sich die Einreisenden an die Quarantäne halten, dennoch ist es zumindest möglich, dass dort fälschlicherweise eingetragene Personen in die Situation geraten, erklären zu müssen, warum sie nicht in Quarantäne sind. Die Ausweisnummer würde hier vermutlich zu einer schnellen Aufklärung führen. Gleichsam ist es zwar die Pflicht, sich dort zu melden, wenn man in einem Risikogebiet war – auch hier gibt es jedoch keine Kontrolle. Fragwürdig ist zudem, was passiert, wenn jemand das System mit Anfragen überfordern will.

(emw)