VR-Headset Oculus Quest 2 im Test

Die Oculus Quest 2 ist konkurrenzlos günstig, benötigt jedoch zwingend einen Facebook-Account. Mit einem kleinen Trick ist sie auch in Deutschland zu bekommen.

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Lesezeit: 12 Min.
Von
  • Jan-Keno Janssen
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Das Virtual-Reality-Headset Oculus Quest 2 bietet qualitativ hochwertiges VR mit vollem Kopf- und Handtracking für 350 Euro – komplett autark, man benötigt weder PC noch Smartphone für den Betrieb (lediglich zum erstmaligen Einrichten ist ein Mobilgerät nötig, dazu später mehr). Obendrein lässt sich die Quest 2 auch mit Windows-VR-Software am PC nutzen, dafür muss man sie mit einem konventionellen USB-C-Kabel an den Rechner hängen. Kein anderer Hersteller bietet diese Funktionsvielfalt, andere autarke Headsets – zum Beispiel von Pico oder HTC – leisten weniger und kosten mehr.

Doch das Ganze hat einen Haken: Oculus gehört Facebook und Facebook will endlich Geld verdienen mit seiner teuren VR-Tochter. Deshalb zwingt Facebook die Nutzer der Quest 2, einen Facebook-Account mit dem Headset zu koppeln. So bindet Facebook die Brille in sein Werbe-Universum ein. Von VR-Geräten erfasste Daten dürften für Werbekunden sehr wertvoll sein: Schließlich weiß das Headset, wann man zusammenzuckt, wo man wie lange hinguckt und worauf man instinktiv zuläuft. Sogar anonymisiert sind solche Daten ziemlich intim: Die Stanford-Universität ließ 511 Testpersonen ein 5-minütiges 360-Grad-Video auf einem Headset ansehen. Mit den anonymisierten Trackingdaten ließen sich 95 Prozent der Nutzer korrekt identifizieren.

Zweifellos sitzt Facebook auf einem Datenschatz, denn dem US-Konzern gehören ja neben Oculus auch noch WhatsApp und Instagram. Das Bundeskartellamt verbot Facebook deshalb die Zusammenführung der Nutzerdaten. Offenbar ist das einer der Gründe dafür, dass sich Facebook dazu entschlossen hat, vorerst keine Oculus-Produkte in Deutschland zu verkaufen. Gegenüber c’t sagte Facebook, dass es sich um eine temporäre Pause handele und man hoffe, "den Verkauf an Endverbraucher in naher Zukunft wieder aufnehmen zu können". Ein offizielles Verkaufsverbot gab es übrigens nicht, die Entscheidung lag komplett bei Facebook.

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