Brasiliens Weg in die ­Datendiktatur

Einst Vorreiter beim Datenschutz, entwickelt sich das südamerikanische Land allmählich zu einem Überwachungsstaat. Die Pandemie hat den Trend beschleunigt.

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Präsident Jair Bolsonaro lässt möglichst viele Informationen über die Bürger seines Landes in einer Zentraldatenbank speichern.

(Bild: Stuart Bradford)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Richard Kemeny
Inhaltsverzeichnis

Viele Jahre lang nahm die größte Demokratie Lateinamerikas eine Vorreiterrolle beim Datenmanagement ein. 1995 rief sie den brasilianischen Internet-Lenkungsausschuss ins Leben. Das Stakeholder-Gremium half, Grundsätze für die Internetverwaltung festzulegen. Angetrieben durch Edward Snowdens Enthüllungen, leistete die Regierung von Dilma Rousseff 2014 Pionierarbeit mit dem Marco Civil, einer Art „Internet Bill of Rights“, die sogar Tim Berners-Lee, der Erfinder des World Wide Web, lobte. Vier Jahre später verabschiedete der Kongress ein Datenschutzgesetz, das LGPD, das sich eng an die europäische Datenschutz-Grundverordnung anlehnt.

Aber die Zeiten ändern sich. Schon vor der Covid-19-Pandemie hatte Brasiliens Regierung begonnen, eine umfassende Infrastruktur zur Datenerfassung und Überwachung aufzubauen. Im Oktober 2019 unterzeichnete Präsident Jair Bolsonaro ein Dekret, das alle Bundesbehörden dazu verpflichtet, einen Großteil der Informationen, die sie über brasilianische Staatsbürger besitzen – von Gesundheitsdaten bis hin zu biometrischen Angaben –, gemeinsam zu nutzen und in einer Master-Datenbank, dem Cadastro Base do Cidadão, abzulegen.

Die offizielle Linie hinter dieser Maßnahme: Durch einfachen Informationsaustausch will die Regierung Qualität und Konsistenz ihrer Daten erhöhen, um öffentliche Dienstleistungen zu verbessern, Wahlbetrug einzudämmen und Bürokratie abzubauen. Kritiker warnen jedoch: Eine solche Datenkonzentration unter Bolsonaros rechtsextremer Führung könne leicht missbraucht werden, um Privatsphäre und bürgerliche Freiheiten einzuschränken. Zumal der Spielraum bei der Datenerfassung groß ist. Neben Basisinformationen wie Name, Familienstand und Beschäftigung soll das Cadastro biometrische Informationen wie Gesichtsprofile, Stimmproben, Iris- und Netzhautscans, Abdrücke von Fingern und Handflächen und sogar ein Profil des Gangs aufnehmen. Dem Austausch von Gesundheitsdaten sind keine Grenzen gesetzt, selbst Gensequenzen dürfen weitergegeben werden.