EU-Rat: Bundesregierung gibt bei der E-Privacy-Verordnung vorerst auf

Der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist es nicht gelungen, die anderen Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Linie etwa zum Setzen von Cookies zu bewegen.

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Keine Kekse für die deutsche Ratspräsidentschaft.

(Bild: Shutterstock/dotshock)

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Die Initiative der Bundesregierung, im EU-Ministerrat einen Neustart bei der seit Langem heftig umstrittenen E-Privacy-Verordnung hinzubekommen und die Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Position hinzubewegen, ist gescheitert. Es sei inzwischen klar, dass auch im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft keine Verständigung mehr erreicht werde, hieß es laut der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) auf deren online abgehaltenen Jahrestagung.

Damit sei es jetzt an den Portugiesen, sich um eine gemeinsame Linie für den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation zu bemühen, zitiert die GDD Rolf Bender, Referent für Normung, Standardisierung und Sicherheit im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).Die deutsche Ratspräsidentschaft endet zum Jahreswechsel, dann übernimmt Portugal das Zepter. Die vorerst erneut gescheiterte "allgemeine Ausrichtung" des Gremiums der Regierungsvertreter ist die Voraussetzung dafür, dass die Verhandlungen mit dem EU-Parlament und der Kommission über einen Kompromiss starten können.

Die europäischen Abgeordneten hatten ihren Kurs bereits 2017 abgesteckt. Der Rat kam aber lange Zeit nicht vom Fleck, die Regierungsvertreter legten das Vorhaben im vergangenen Jahr auf Eis. Die Bundesregierung veröffentlichte Anfang November nach einer Sondierungsrunde dann einen neuen Entwurf, der sich nun aber auch nicht als konsensfähig erwies.

Deutschland wollte mit seinem Vorschlag verhindern, dass Betreiber von Webseiten und anderer Dienste für elektronische Kommunikation weiterhin persönliche Daten von Nutzern aus pauschalem "berechtigtem Interesse" erheben, speichern und auswerten dürfen. Die Regierung strich die entsprechende Klausel in den Artikeln 6 und 8 des Entwurfs.

Firmen können sich bislang unter anderem auf ihr legitimes Interesse berufen, um etwa Direktwerbung zu betreiben, Betrug zu verhindern und die Netzwerk- und Informationssicherheit eines IT-Systems zu gewährleisten. Dafür erforderliche Datenverarbeitungen sollten weiter möglich sein, darüber hinaus gehende aber nicht mehr. Für das Setzen eines Cookies oder eines ähnlichen Identifizierungsmerkmals hätte dann eine Einwilligung eingeholt werden müssen. Der Nutzer hätte eine solche auch über Browser-Einstellungen signalisieren können.

Aus BMWi-Kreisen war zu vernehmen, dass das deutsche Papier im Rat als zu restriktiv und wirtschaftsfeindlich aufgefasst worden sei. Dies habe auch daran gelegen, dass das Bundesjustizministerium auf vergleichsweise strenge Vorgaben gedrängt habe. Portugal werde nun voraussichtlich wieder auf den älteren finnischen Kompromissvorschlag zurückgreifen.

Auf nationaler Ebene plant das Wirtschaftsministerium mit seinem Entwurf fĂĽr ein Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) nun eigene Regeln. Auch hier ist aber noch nicht klar, ob das Justizministerium mitzieht. Mit diesem Vorhaben will das BMWi erstmals die Vorgaben zu Cookies aus der 2009 ĂĽberarbeiteten EU-Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in nationales Recht umsetzen.

Der parlamentarische Innenstaatssekretär Günter Krings begrüßte auf dem GDD-Kongress das Bestreben, die Datenschutzbestimmungen im Telekommunikations- und Telemedienbereich in einem einheitlichen Gesetz zusammenzuführen. Der gegenwärtig bestehende rechtliche Flickenteppich müsse schnellstmöglich beseitigt und Rechtssicherheit geschaffen werden, meinte der CDU-Politiker. Auf die E-Privacy-Verordnung könne man nicht länger warten, das TTDSG aber als Vorlage für einen angemessenen Interessenausgleich auf EU-Ebene dienen.

Bei dem Ansatz, mit der nationalen Initiative auch Personal Information Management Services (PIMS) und damit verknĂĽpfbare Voreinstellungen zu regeln, mahnte Klaus MĂĽller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) zur Vorsicht. Solche Dienste seien zwar prinzipiell zu begrĂĽĂźen. Es mĂĽsse aber sichergestellt sein, dass es sich dabei nur um neutrale Vermittler ohne eigene wirtschaftliche Interessen an der Verwertung der verwalteten Informationen handle.

(vbr)