Das US-Gesetz entscheidet bei Streit um Domains

Ein Berufungsgericht in Boston hat entschieden, dass die US-Bundesgerichte über internationale Domainstreitigkeiten entscheiden können.

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Von
  • Karsten Violka

Ein Berufungsgericht in Boston hat entschieden, dass die US-Bundesgerichte über internationale Domainstreitigkeiten entscheiden dürfen. Damit sind auch Schlichtungen der World Intellectual Property Organization (WIPO) in den USA anfechtbar, wenn die Parteien unzufrieden mit einer Entscheidung der Organisation sind.

Nach dem vor zwei Jahren von Präsident Clinton unterschriebenen Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act kann ein Domain-Inhaber ein zivilrechtliches Verfahren einleiten, wenn seine Domain gesperrt oder an jemand anderen übertragen wird. Deshalb entschieden die Berufungsrichter, dass Jay Sallen, dessen Domain corinthians.com von den Schlichtern nach der Uniform Dispute Resolution Policy (UDRP) einer brasilianischen Fußballmannschaft zugesprochen wurde, durch eine Entscheidung eines US-Gerichtes seinen Domain-Namen behalten könnte.

Sallen registrierte corinthians.com im August 1998 bei Network Solutions und veröffentlichte biblisches Material auf seiner Seite. Am 18. Mai 2000 reichten die Inhaber des Fußballteams Corinthians Licenciamentos Beschwerde bei der WIPO ein, denn Sallens Domain-Name ähnele ihrem Markennamen, den die Mannschaft in Brazilien auf portugiesisch als "Corinthiao" schützen ließ. Sallen reichte Klage ein, nachdem ein Ausschuss der WIPO entschieden hatte, dass seine Internet-Addresse auf die Brasilianer übertragen wird.

Die ICANN nahm die Gerichtsentscheidung gelassen auf. Auch ohne den neuen Beschluss könnten Domain-Dispute nach einer Schlichtung jederzeit vor einem US-Gericht ausgetragen werden, wenn die Parteien unzufrieden mit der UDRP-Schlichtung sind, erklärte die Organsiation gegenüber US-Medien. (kav)