Regierungspräsident wehrt sich gegen Zensurvorwürfe

Der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD) hat Zensurvorwürfe wegen seines Vorgehens gegen rechtsextreme Inhalte im Internet zurückgewiesen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD) hat Zensurvorwürfe wegen seines Vorgehens gegen rechtsextreme Inhalte im Internet zurückgewiesen. Diese Vorwürfe waren in der letzten Woche von den Magazinen Focus und Spiegel, dem Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, dem Chaos Computer Club, aber auch von Jörg Schieb (WDR) erhoben worden.

Die Maßnahmen dienten dem Schutz der Verfassung und hätten mit verfassungswidriger Zensur nichts zu tun, teilte Büssow am Freitag mit. Die Kritik an dem Vorgehen gegen diese Websites sei nicht nachvollziehbar, erklärte der Regierungspräsident. Auf den inkriminierten Seiten würden "Täter geschützt und Opfer verletzt. Das hat nichts mit der Ausübung von Freiheitsrechten zu tun. Volksverhetzer und Menschenverächter stehen nicht unter dem besonderen Schutz des Staates". Die Bezirksregierung habe als Aufsichtsbehörde den Mediendienste- Staatsvertrag zu erfüllen und bei rechtswidrigen Inhalten im Internet einzuschreiten. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum.

Die Bezirksregierung hatte die Access-Provider in Nordrhein-Westfalen Mitte November aufgefordert, den Zugang zu vier US-Webseiten zu sperren, die Neonazi-Propaganda verbreiten. Als erster Provider kam Isis Multimedia Net der Aufforderung nach -- mittlerweile sperren zehn Provider die Neonazi-Seiten.

Harald A. Summa, Geschäftsführer des Verbands der deutschen Internet-Wirtschaft, eco-Forum, hatte die Sperrmaßnahmen ebenfalls scharf kritisiert und die betroffenen Provider aufgefordert, sich dem Ansinnen der Bezirksregierung zu widersetzen. Summa bezeichnete die Sperren als kontraproduktiv. Sie führten zu einer Verlagerung des rechtswidrigen Datenverkehrs in andere Bereiche, die dann auch nicht mehr vom Verfassungsschutz kontrolliert werden könnten.

Siehe auch Telepolis: Keine Zensur, sondern Schutz der Verfassung. (wst)