PS2-Messias vom Gericht verboten

Der Modchip "Messiah" fĂĽr die Playstation 2 wird nicht in den legalen Verkauf kommen, da ein Gericht zu Gunsten von Sony entschied.

vorlesen Druckansicht 147 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Mod-Chip für die Playstation 2, der von Herstellern ebenso wie Kopierbefürwortern schon als ihr Erlöser angesehen wurde, tritt nun doch nicht in Erscheinung: Wie die Entwickler bei Channel Technology mitteilen, erhielt Kläger Sony im Prozess vor einem britischen Gericht Recht: Die Hardware namens "Messiah" darf nicht verkauft werden, da die Möglichkeit, Sonys Kopierschutz auszuhebeln, den Aspekt der Raubkopiererei über alle anderen erhebt.

Verteidiger Jacob Dean baute seine Verteidigung von Channel Technology auf dem Recht für private Kopien und den genauso möglichen legalen Anwendungsgebieten des Chips auf. So könne der Nutzer damit auch Importspiele genießen und unabhängige Entwickler erhalten eine Chance auf dem Markt, der bisher monopolistisch von Sony-lizenzierten Titeln beherrscht wird. Sonys Anwälte brachten jedoch den Richter zur Entscheidung zu Gunsten des japanischen Konzerns.

Das Gericht sprach dem Chip durchaus legale Anwendungsgebiete zu, der Tausch kopierter Spiele werde aber unkontrollierbar, was Sony bei Preisen von 40 bis 70 Euro pro Spiele-DVD erhebliche Einnahmen kosten könne. Zudem ließ sich der Richter zu einem gewagten Statement über importierte Spiele hinreißen. Um einen Import zu spielen, muss der Nutzer eine Kopie im Konsolenspeicher erstellen. Diese widerspreche Sonys Lizenzbestimmungen, die einen Titel nur für bestimmte Regionen rechtfertigen. Sollte dieses Beispiel Schule machen, hat auch der DVD-Markt Auswirkungen zu befürchten, auf dem die gleichen Voraussetzungen gelten.

Channel Technology nahm das Urteil recht gelassen auf. Man hege keine negativen Gefühle gegen Sony, denn immerhin habe die Firma ihnen in den letzten Jahren ein bequemes Leben ermöglicht: "Wir hatten die Prämisse: 'genieß es, solange es anhält', und es hat wesentlich länger angehalten als erwartet." (cgl)