IT-Verband wettert gegen neuen Entwurf zum Urhebervertragsrecht

Der BITKOM fordert die Aussetzung der morgigen Abstimmung im Bundestag.

vorlesen Druckansicht 31 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Morgen soll der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die Novellierung des Urhebervertragsrechts entscheiden. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) fordert, diesen Tagesordnungspunkt von der Liste zu nehmen. Der neue Gesetzesentwurf berge Rechtsunsicherheit für die Informations- und Medienwirtschaft und bedeute einen massiven "Einschnitt in die Privatautonomie". Zudem ließen "Änderungen in letzter Minute" den betroffenen Unternehmen keine Chance für eine Stellungnahme. So lenkte Justizministerin Herta Däubler-Gmelin nach Intervention des Bundeskanzlers ein und ersetzte laut Börsenverein des Deutschen Buchhandels unter anderem die Zwangsschlichtung bei Streitigkeiten über Honorare für freie Mitarbeiter durch eine freiwillige Vereinbarung.

Anfang voriger Woche hatte Däubler-Gmelin dem Bundestag einen veränderten Gesetzesentwurf vorgelegt, dem der Rechtsausschuss am gestrigen Mittwoch zugestimmt hat. Dem BITKOM geht das zu schnell. Die Abgeordneten seien so wie die betroffenen Unternehmen und Verbände nicht in der Lage, sich sorgfältig mit dem neuen Entwurf zu befassen. Missfallen erregt unter anderem das Recht von Autoren, ihre deutschen Verleger auf Nachforderungen verklagen zu können, wenn ihre Werke im Ausland sich besonders gut verkaufen. Die deutschen Verlage könnten sich dann zwar noch mit ihren Ansprüchen an die ausländischen Lizenznehmer wenden. Dieser könnte aber juristisch schwierig durchzusetzen sein.

Der BITKOM sieht die Rechtssicherheit gefährdet. Der Gesetzesentwurf gehe fälschlicherweise von einer Benachteiligung der Urheber gegenüber den Verwertern aus und ersetze die individuelle Vertragsfreiheit durch gesetzliche Vorgaben. Im Gegensatz dazu fordern die Unternehmen, dass Urheber nur dann Verträge nachträglich korrigieren können sollen, wenn eine vereinbarte Vergütung unangemessen sei. Werde der Gesetzesentwurf unverändert angenommen, sei nicht mehr absehbar, ob einmal geschlossene Verträge erhalten blieben oder die Urheber künftig eine Unzahl von Nachbesserungen fordern würden.

Scharfe Kritik an dem Entwurf zum Urhebervertragsrecht war schon im vergangenen September von Politikern und Medienvertretern laut geworden. Im November 2001 hatte die Justizministerin in einem Interview mit dem Börsenverein des deutschen Buchhandels versprochen, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und vor den Verlagen ein höheres Maß an Rechtssicherheit zu gewähren. Dies ist nun anscheinend ausgeblieben. (anw)