TKG, IT-Sicherheitsgesetz: Verbände kritisieren knappe Fristen

Die Bundesregierung hat einige große Gesetzespakete im Hauruck-Verfahren auf den Weg gebracht. Wirtschaft und Zivilgesellschaft fordern mehr echte Beteiligung.

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Kanzleramt

Die Bundesregierung steht für die nachlässige Beteiligung der Interessenvertreter in der Kritik.

(Bild: dpa, Robert Schlesinger/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Monika Ermert

In einem offenen Brief kritisieren Branchenverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen die knappen Fristen, welche die Bundesregierung bei wichtigen Gesetzesvorhaben für die Beteiligung der Interessenvertreter vorgesehen hat. Die 15 unterzeichnenden Organisationen fordern die "sehr geehrten Bundesminister*innen" auf, "die Verbändebeteiligung als wichtiges Werkzeug demokratischer Teilhabe zukünftig wieder ernsthafter zu verfolgen".

Als "traurigen Tiefpunkt" bezeichnen die Unterzeichner – darunter der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi), der Chaos Computer Club, die Digitale Gesellschaft, der eco-Verband und die Gesellschaft für Informatik – die Stellungnahmefrist von 28 Stunden für das am Mittwoch auf den Weg gebrachte IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sowie die zweitägige Frist für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Bei der Änderung des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wurde die Notifizierung an die EU bereits versandt, als die Stellungnahmen der Verbände noch eingingen.

Die Beteiligung der Fachöffentlichkeit werde so zur Simulation, kritisieren die Verbände. In dem am Freitag veröffentlichten Schreiben pochen sie auf die in §47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) vorgesehene "möglichst frühzeitige" Zuleitung an Verbände und fordern "angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung". Nur so könnten diese wirklich fundierte Rückmeldungen aus ihren jeweiligen Fachgebieten an den Gesetzgeber liefern. Mindestens vier Wochen seien dafür notwendig.

Weitere Forderungen des Briefs betreffen die Erleichterung der Kommentierungen, etwa dadurch, dass Synopsen verschiedener Versionen der Entwürfe zur Verfügung gestellt und ebenso wie alle Referentenentwürfe veröffentlicht werden.

Echte Partizipation der Zivilgesellschaft erfordert nach Auffassung der Organisationen weitere Schritte in Richtung Öffnung der Gesetzgebungsprozesse. "Nach dem Vorbild der Online-Konsultationsverfahren der Europäischen Union sollte neben der Veröffentlichung aller Referentenentwürfe und Synopsen auch die Kommentierungsmöglichkeit für weitere zivilgesellschaftliche Akteure geöffnet werden. Bisher handelt es sich um eine intransparente Auswahl durch die federführenden Ministerien", schreiben die Verbände.

(vbr)