Geplanter Arzneimittelpass soll mehr als Medikamente speichern
Das Bundesgesundheitsministerium möchte neben den verordneten Medikamenten Notfalldaten auf der Chipkarte speichern. Datenschützer verlangen, dass die Nutzung für Patienten freiwillig ist.
Das Bundesgesundheitsministerium möchte den geplanten Arzneimittelpass offenbar deutlich erweitern. Neben den verordneten Medikamenten soll auch ein so genannter Notfalldatensatz auf der Chipkarte gespeichert werden, der Informationen über Blutgruppe, Krebserkrankungen, Operationen oder Diagnosen umfasst. Denkbar ist auch die Speicherung elektronischer Arztbriefe.
Nach Informationen des deutschen Apothekerverbandes ABDA könnte die Karte auch einen geschützten Bereich enthalten, den Ärzte und Apotheker nur nach PIN-Eingabe durch den Patienten einsehen dürfen. Damit sollen Patentien selbst eintscheiden können, welche Medikamenteneinnahme sie dem Arzt preisgeben.
Das Gesundheitsministerium möchte die Nutzung des Arzneimittelpasses verbindlich vorschreiben. Allerdings könnten sich Einzelne der Passpflicht entziehen, wenn sie erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken anmeldeten, hieß es in einer Erklärung. Die Datenschutzbeauftragten der Länder hatten auf ihrer Konferenz am Freitag gefordert, am "Grundsatz der Freiwilligkeit" festzuhalten. Jeder Versicherte müsse frei entscheiden können, ob überhaupt und welche Daten gespeichert werden. Keinesfalls dürften durch den Chipkarteneinsatz zentrale Datensammlungen über Patienten entstehen, warnten die Datenschützer.
Nach einem Bericht der SĂĽddeutschen Zeitung will das Gesundheitsministerium die Patienten offenbar mit Geld zur Preisgabe ihrer Daten motivieren: Wer den Pass nutzt, muss bei Arzneien weniger zuzahlen als Verweigerer. (hod)