Störerhaftung: Cloudflare muss Zugang zu illegalen Links unterbinden

Musikpiraten nutzten Cloud­flare als vermeintlich sicheren Schirm für ihr Angebot. Ein Publisher zwingt Cloudflare nun zur ­Unterlassung.

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Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Verena Ehrl
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Seit es hinreichend leistungsfähige Verbindungen gibt, dient das Internet auch zur illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musik. Immer wieder verfeinerte Gesetze, Rechtsprechung und technische Nachweismethoden haben manche Piratenpraktiken im Lauf der Zeit unattraktiv gemacht. Vorbei ist die Zeit simpler Download-Websites mit Standorten, an denen den Betreibern rechtlicher Zugriff droht.

Auch einst boomende Tauschbörsen über Peer-to-Peer-Systeme sind weitgehend Geschichte. Aber im Zeitalter von Cloud Computing und weltweit verteilten Netzressourcen finden Musikpiraten Konzepte, die für Gerichte Neuland bedeuten. Das betrifft etwa die Nutzung von Content Delivery Networks (CDN) wie Cloudflare.

Das 2009 gegründete US-Unternehmen stellt seinen Vertragskunden allerlei Dienste rund um deren Angebote im Netz bereit. Cloudflare-Produkte können durch verteilte Zwischenspeicherung direkten Traffic von Kundenservern fernhalten, indem sie als Reverse oder Mirror Proxy fungieren. Sie können Zugriffe aufs Domain Name System (DNS) mit eigenen DNS-Resolvern umleiten und so die Identität der Site-Betreiber verschleiern. Sie verschaffen Web-Anbietern Schutz vor Hackerangriffen und können zugleich den Datenverkehr erheblich beschleunigen.