Puretec schließt Hackingforum.de
Der Webhoster Puretec hat die Präsenz "hackingforum.de" wegen angeblich illegaler Inhalte für http-Zugriffe gesperrt.
Der Webhoster Puretec hat am Mittwoch nach Hinweis eines Software-Entwicklers die Präsenz "hackingforum.de" für http-Zugriffe gesperrt und dabei auch die Seite computer-security.de, die vom selben Anbieter betrieben wird, kurzfristig in Mitleidenschaft gezogen. Der Betreiber erhielt den Hinweis, auf seinen Seiten lägen strafbare Inhalte, da er Hacking-Tools anbiete. Die Muttergesellschaft 1&1 beruft sich bei seinem Vorgehen auf das Teledienstegesetz.
Das Gesetz sorgt immer wieder für Unsicherheit, da es die Entscheidungslast zum Großteil auf die Anbieter abwälzt. Bei einem Hinweis auf illegale Inhalte oder Angebote muss ein Provider sofort tätig werden und die beanstandeten Inhalte prüfen sowie gegebenenfalls entfernen, ansonsten macht er sich selbst strafbar. Löscht der Anbieter jedoch vorschnell eigentlich legale Angebote, muss er Konsequenzen von den Kunden fürchten. Neben Puretec hat auch eBay immer wieder Probleme mit dem Teledienstegesetz.
Im Falle der Sperrung von hackingforum.de gibt es durchaus geteilte Meinungen über die Auslegung des Gesetzes. 1&1-Sprecher Michael Frenzel sah nach dem Hinweis auf Hacking "keinerlei Spielraum" für seine Firma. Tatsächlich befanden sich im Forum Gruppen, die eigens für Software-Cracking, Viren oder das Austricksen des Telefonnetzes eingerichtet wurden. Andererseits bemühten sich die Moderatoren nach Angaben des Betreibers, die schon sehr nahe Grenze der Illegalität nicht zu überschreiten. Eine letztendliche Klärung könnte nur ein Gericht erreichen. Der Puretec-Service und der Betreiber der betroffenen Domains sind jedoch bereits auf dem besten Wege, eine friedliche Einigung zu erzielen. Auf der Seite von "hackingform" ist momentan zu lesen, dass die Missverständnisse "auf beiden Seiten behoben" seien und man in Kürze den Betrieb wieder aufnehmen werde.
Zum Einsatz von Hacker-Tools, um die Sicherheit des eigenen Netzwerks zu testen, und möglichen juristischen Problemen mit solchen Werkzeugen siehe auch den Artikel Angriff aufs eigene Netz in Ausgabe 2/2002 von c't. (cgl)