Assange-Urteil: Abschreckender Effekt auf Whistleblower trotz Aufatmen

Sprecher von Wikileaks sowie von Medien- und Hinweisgeberverbänden befürchten auch nach dem britischen Nein zur Auslieferung von Assange Hintertüren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 65 Kommentare lesen

(Bild: I. Salci / Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Organisationen von Medienschaffenden und Whistleblowern haben sich erleichtert gezeigt über die Entscheidung eines Londoner Gerichts, wonach Großbritannien Julian Assange momentan nicht an die USA ausliefern darf. Zugleich zeigen sie sich besorgt, dass der Wikileaks-Gründer nur aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands und der ihm in US-Gefängnissen weiter drohenden Isolationshaft nicht überstellt werden soll. Das Urteil stelle so keinen Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit dar.

Die Ansicht der Richterin Vanessa Baraitser, dass es sich nicht um ein politisches Verfahren handle und grundlegende Fragen der Arbeit von Journalisten nicht betroffen seien, hält der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen Deutschland, Christian Mihr, für nicht nachvollziehbar. Dass Baraitser die Anklagepunkte der USA in der Sache für gerechtfertigt halte, öffne eine Hintertür für die Verfolgung von Medienschaffenden weltweit, "die geheime Informationen von großem öffentlichen Interesse veröffentlichen".

Mihr forderte die US-Regierung auf, die Anklage gegen Assange fallen zu lassen oder ihn politisch zu begnadigen. Das US-Spionagegesetz – der über hundert Jahre alte Espionage Act – müsse zudem überarbeitet werden, um auszuschließen, dass es gegen Journalisten und Whistleblower eingesetzt werden könne. Reporter ohne Grenzen war nach eigenen Angaben die einzige Nichtregierungsorganisation, die das Auslieferungsverfahren seit Beginn im Februar 2020 kontinuierlich im Gericht mitverfolgt hat.

Der Gerichtsbeschluss stelle zwar einen Hoffnungsschimmer dar und verbessere die persönliche Situation von Julian Assange erheblich, meint der Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Hendrik Zörner. Am Mittwoch werde die Richterin darüber entscheiden, ob der 49-Jährige aus dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh auf Kaution entlassen und "erstmals seit vielen Jahren wieder frei herumlaufen" könne. Die britische Justiz sollte aber im drohenden Berufungsverfahren endlich in der Sache entscheiden und klären, ob sich der Angeklagte "der Spionage und des Einbruchs in Regierungscomputer schuldig gemacht hat". Was Wikileaks publiziert habe, gehöre in die Öffentlichkeit. Es sei um Kriegsverbrechen gegangen, die sonst unentdeckt geblieben wären.

Das Whistleblower-Netzwerk bemängelte, dass Baraitser die Grundlagen für ein faires Verfahren in den USA gegeben sehe. Dabei habe sie selbst festgestellt, dass die US-amerikanische Geheimdienstcommunity in den vergangenen Jahren Assange als ständige Bedrohung der nationalen Sicherheit betrachtet habe. Wikileaks Bedeutung für das Gemeinwohl sei beispiellos: Allein die 2010 enthüllten Iraq War Logs hätten die zunächst unter den Teppich gekehrte Ermordung 15.000 irakischer Zivilisten dargelegt. Schon der bisherige Schauprozess sei "ein verheerendes Signal" gewesen, der abschreckende Effekt auf künftige Whistleblower und Journalisten bereits enorm.

Amnesty International sieht Großbritannien auch mit dem Richterspruch nicht von seiner Verantwortung entbunden, "sich auf Geheiß der USA an diesem politisch motivierten Prozess beteiligt" und so die Medien- und Meinungsfreiheit auf einen schweren Prüfstand gestellt zu haben. Wikileaks-Chefredakteur Kristinn Hrafnsson sprach von einem Sieg für Assange – aber nicht für den Journalismus. Die Lebensgefährtin des Australiers, Stella Moris, bat alle Unterstützer, noch stärker dafür zu kämpfen, dass ihr Verlobter freikomme.

Auch der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, forderte die sofortige Freilassung von Assange. Das Urteil sei "gesellschaftspolitisch äußerst problematisch", da es Journalismus als Spionage kriminalisiere. Der Schweizer sah den Hacker schon in England schlimmer behandelt als einen Kriegsverbrecher und witterte ein abgekartetes Spiel.

Im Prinzip habe Baraitser trotz der wichtigen Entscheidung dem Begehren der USA zugestimmt und sogar darauf hingewiesen, dass eine Strafverfolgung auch in Großbritannien stattfinden könne, monierte der Linke Gregor Gysi. "Man kann nur hoffen, dass dies keinen Bestand hat." Dietmar Bartsch, Chef der Linksfraktion im Bundestag, richtete den Blick auf den amtierenden US-Präsidenten: "Wenn Donald Trump es mit der Presse- und Meinungsfreiheit ernst nehmen würde, hätte er Julian Assange und Edward Snowden längst begnadigen müssen."

Ein Sprecher des US-Justizministeriums zeigte sich erfreut, dass das Gericht Assanges Argumente bezüglich der "politischen Motivation, der politischen Beleidigung, des fairen Verfahrens und der Redefreiheit" zurückwiesen habe. Die US-Regierung werde weiterhin die Auslieferung Assanges anstreben.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

(axk)