WhatsApp ändert Nutzungsbedingungen: Daten werden mit Facebook geteilt

Facebook teilt und bekommt Informationen von WhatsApp-Nutzern. Die Datenschutzerklärung ist angepasst worden. Ohne Zustimmung gibt es keinen Zugriff mehr.

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(Bild: Wachiwit/Shutterstock.com)

Update
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"Als Teil der Facebook-Unternehmen erhält WhatsApp Informationen von anderen Facebook-Unternehmen und teilt auch Informationen mit anderen Facebook-Unternehmen", heißt es in der aktualisierten Datenschutzrichtlinie von WhatsApp. Dieser muss im Rahmen der neuen Nutzungsbedingungen zugestimmt werden – spätestens bis zum 8. Februar. Bisher konnte man die Weitergabe der Daten untersagen. Laut Facebook dient das Teilen der Daten freilich der Sicherheit und Integrität aller Facebook-Produkte. Man wolle damit gegen Spam, Drohungen, Missbrauch und Rechteverletzungen vorgehen.

In einem weiteren Absatz steht dann aber auch, die Informationen werden geteilt, um zu helfen, die "Dienste zu betreiben, bereitzustellen, zu verbessern, zu verstehen, anzupassen, zu unterstützen und zu vermarkten". Zu den Facebook-Unternehmen gehören nicht nur die bekannten sozialen Netzwerke, sondern auch die wegen des Schnüffelns in der Kritik stehende VPN-App Onavo und das Monitoring-Tool CrowdTangle.

Der Hinweis auf die neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien erscheint derzeit automatisch, öffnet man WhatsApp. Zunächst steht dort nur eine kurze Zusammenfassung, dass es Änderungen bei der Datenverarbeitung und von Facebook gehosteten Services für Unternehmen gibt. Man kann "Zustimmen" oder den Messenger schlicht ab Geltungsdatum nicht mehr nutzen.

Um die veränderten Passagen zu finden, muss man sich durch einige Seiten und Links klicken, was teilweise damit endet, dass man im Kreis geführt wird. Um die Daten zu verarbeiten, stütze man sich auf "verschiedene Rechtsgrundlagen". Dazu gehört dann, die Notwendigkeit, um Dienste bereit zu stellen, nach Einwilligung, aber auch, wenn es eine rechtliche Verpflichtung gibt – etwa nach Aufforderung durch Strafverfolgungs- und Vollstreckungsbehörden. Schlussendlich steht auch hier noch: "Soweit es für unsere berechtigten Interessen (sowie die von anderen) erforderlich ist, einschließlich unserer Interessen dran, innovative, relevante, sichere und profitable Dienste für unsere Nutzer und Partner bereitzustellen."

Unterdessen prüft die US-amerikanische Handelsaufsicht (FTC), ob Facebook mit dem Kauf von WhatsApp und Instagram den Wettbewerb verhindert hat. Chef Mark Zuckerberg soll die beiden Dienste als Bedrohung wahrgenommen und sie deshalb gekauft haben.

[Update 07.01.2021 12.35 Uhr]:

Wir haben Johannes Caspar um eine Stellungnahme gebeten. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte versucht, die Zusammenführung der Daten untersagen zu lassen.

(emw)