Sendezeitbegrenzung für das Internet als Option

Nach scharfer Kritik rudert man in den Ländern bei der geplanten Neufassung des Jugendschutzes ein wenig zurück.

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Die Absicht der Bundesländer, im Rahmen des neu geplanten Jugendschutzgesetzes Erotik-Anbietern im Netz nur zwischen 23 und 6 Uhr eine "Sendeerlaubnis" zu gewähren, ist von Wirtschaft und Netzpolitikern scharf kritisiert worden. Es sei natürlich reiner Unsinn, in allen Jugendschutzbereichen dieselben Regeln sowohl fürs TV wie fürs Internet aufzustellen, erklärte Hans-Dieter Drewitz von der federführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei gegenüber Telepolis, um die Wogen ein wenig zu glätten. Es werde keinen Zwang geben, entsprechende Zeitfenster zu implementieren. Die Sendezeitbegrenzung ist dem Ministerialbeamten zufolge als "Zusatzoption für das Internet" und reine "Soll-Norm" gedacht und soll als solche auch festgeschrieben werden.

Bestehen aber bleibt die Forderung der Länder, Provider zu einer Vorabkontrolle der von ihnen angebotenen Inhalte zu verpflichten (siehe: Operation Jugendschutz). Die Konzepte für das angestrebte "positive Rating" soll eine "zentrale Aufsicht auf Länderebene prüfen", wie es im Eckpunktepapier heißt. "Das war ein klarer Wunsch der Jugendschutzleute", erklärt Drewitz, "Wir müssen schauen, was technisch und gesellschaftlich machbar ist." Die Laissez-faire-Haltung der Anbieter getreu dem Motto: "Wir können gar nichts tun" sei jedenfalls nicht akzeptabel.

Die Länder wollen bis spätestens zum Frühjahr ihre Vorstellungen in einen Referentenentwurf für den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gießen. In Kraft treten soll der JMStV dann zum 1. 1. 2003.

Mehr in Telepolis: Länder dringen weiter auf pauschale Vorabkontrolle des Internet für einen besseren Jugendschutz. (Stefan Krempl) / (fr)