Anwälte dürfen mit Sprachwitz werben
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner jüngsten Entscheidung zum Anwaltsrecht Humor bewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner jüngsten Entscheidung zum Anwaltsrecht Humor bewiesen: Der Bayrische Anwaltsgerichtshof hatte eine Kanzlei zu Geldbußen von 6000 Mark pro Anwalt verurteilt, weil sie eine Anfahrtsskizze auf ihrer Homepage mit "So kommen Sie zu Ihrem Recht" betitelt hatten. Die Kammer sah darin eine "reklamehafte Anpreisung" und somit einen Verstoß gegen § 43 b der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Mit der Begründung, die Richterkollegen hätten unter anderem "den Aussagegehalt und den Sprachwitz einer solchen Internetwerbung" verkannt, hob das Bundesverfassungsgericht pünktlich zum 50jährigen Jubiläum seines Bestehens die Entscheidung der Bayern auf. (tig)