Gericht: Risiko von Mobilfunkanlagen nicht abschätzbar

Von Mobilfunkanlagen gehe "bisher nicht abschätzbares Risiko der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Bewohner" aus, urteilte das Amtsgericht Augsburg.

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Von
  • Tim Gerber

Von Mobilfunkanlagen gehe ein "bisher nicht abschätzbares Risiko der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Bewohner" aus, urteilte das Amtsgericht Augsburg. Wie die Augsburger Allgemeine Zeitung in ihrer Wochenendausgabe berichtet, waren zwei Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses vor Gericht gezogen, um sich gegen eine Mehrheitsentscheidung der Eigentümerversammlung zu wehren. Danach sollte zusätzlich zu einer bereits auf dem Haus befindlichen Mobilfunkanlage eine zweite errichtet werden.

Amtsrichter Wolgang Grünert folgte den Argumenten der Kläger, die zweite Anlage führe zu einer "starken optischen Beeinträchtigung" und damit zu einem Wertverlust, "weil immer weniger Käufer bereit sind, eine Wohnung in einer Anlage zu kaufen, auf der eine stark strahlende Mobilfunkstation eingerichtet ist", begründete er die Entscheidung. Zwar habe noch keine Gefährdung nachgewiesen werden können, "doch hat sich bislang auch kein Experte gefunden, der sich zugetraut hätte, eine solche Gefährdung auszuschließen". (tig)