Bibliotheken fordern: E-Books wie gedruckte Bücher behandeln

Verlage verweigern viele E-Books für die Ausleihe. Bibliotheken fordern darum die rechtliche Gleichstellung von E-Books mit gedruckten Büchern.

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(Bild: Proxima Studio/Shutterstock.com)

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  • dpa

Mehr als 600 Leiter und Leiterinnen von Bibliotheken in Deutschland haben in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten eine rechtliche Nachbesserung beim Verleih von E-Books gefordert. Der Deutsche Bibliotheksverband verwies am Freitag auf das Beispiel einer Bestsellerliste für Sachbücher: Derzeit verweigerten die Verlage den Bibliotheken 70 Prozent der neu erscheinenden E-Books für die Ausleihe. "Lizenzen für die Ausleihe werden häufig erst nach monatelanger Wartezeit, oftmals auch gar nicht eingeräumt", heißt es.

Der Verbandsvorsitzende Andreas Degkwitz forderte, beim aktuell vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes eine entsprechende gesetzliche Regelung aufzunehmen. Der freie Zugang zu Wissen und Information unabhängig von Bezahlschranken sei ein Grundrecht. "Doch das seit Jahren fehlende Verleihrecht für E-Books im Urheberrecht höhlt die Kultur- und Bildungsinfrastruktur der Öffentlichen Bibliotheken aus."

Die Kernforderungen lauten demnach: Die elektronischen Bücher sollen dem gedruckten Buch in allen Bereichen rechtlich gleichgestellt werden. Zudem soll die Bibliothekstantieme auf elektronische Werke ausgeweitet werden, damit Autoren und Autorinnen auch für das "E-Lending" angemessen bezahlt werden. Dazu gibt es eine Kampagne "#BuchistBuch".

Gerade in Corona-Zeiten setzen die Bibliotheken auf digitale Ausleihen, in Berlin gibt es dafür beispielsweise einen kostenlosen Ausweis. Ob und wie Bibliotheken in der Pandemie geöffnet sind, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

(tdi)