Sicherheitsdienstleister: Angestellter bespitzelt über Kameras Kunden beim Sex

Über fünf Jahre lang späht ein Servicetechniker in den USA mit Sicherheitskameras seiner Firma in die Schlafzimmer von mehr als 200 Kunden.

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(Bild: Andrey_Popov/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Benjamin Kraft

Telesforo Aviles, ein 35-jähriger ehemaliger Angestellter des Heim- und Bürosicherheitsdienstes ADT, hat seine Position bei der US-amerikanischen Firma ausgenutzt, um mehr als fünf Jahre lang Kunden in intimen Situationen zu beobachten. Das gab er vergangenen Donnerstag vor einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Texas zu und bekannte sich unter anderem des Computerbetrugs (computer fraud) schuldig. Wie die englischsprachige Tech-Webseite Ars Technica berichtet, drohen ihm nun bis zu fünf Jahre Haft.

Laut Geständnis führte Aviles eine Liste von Kundenhaushalten mit attraktiven Frauen, deren Kundenkonten er seine E-Mail-Adresse hinzufügte. Damit hatte er Zugriff auf die Mobil-App des ADT-Dienstes Pulse, mit der Nutzer aus der Ferne Lichter an- oder ausschalten, Alarme de- oder reaktivieren oder das Bild der Kameras sehen können. Auf Kundennachfrage erklärte Aviles, er benötige den Zugriff, um die Sicherheitsfunktionen zu testen. Stattdessen nutzte er die App über 9600-mal, um die Frauen zu beobachten – vorzugsweise, wenn sie nackt waren, oder beim Sex.

Für Aviles könnte sich als besonders problematisch herausstellen, dass mindestens eine der Frauen zu dem Zeitpunkt minderjährig war. Allein auf die Kameras in ihrem Haus griff der Angeklagte beinahe 100-mal zu.

Laut eigenen Angaben habe ADT das rechtswidrige Verhalten seines Mitarbeiters der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, sobald die Firma davon Kenntnis hatte, und kooperiere mit den Ermittlungen des FBI und der Staatsanwaltschaft. Dennoch strengen mehrere Parteien Sammelklagen gegen ADT an.

Eine davon vertritt die minderjährigen Familienmitglieder der Kunden. Kernanklagepunkt: ADT habe seinen Dienst als Möglichkeit beworben, Kinder und Haustiere aus der Ferne im Blick behalten zu können, es aber versäumt, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu implementieren. Dazu hätten etwa Zwei-Faktor-Authentisierung oder SMS-Benachrichtigungen bei einer Neuanmeldung zählen müssen.

Bei solchen elektronischen Überwachungssystemen muss sich der Kunde oder Nutzer grundsätzlich des Missbrauchspotenzials bewusst sein. Dabei ist es egal, ob er einen Dienstleister beauftragt oder die Ausstattung selbst in die Hand nimmt. Auch werden immer wieder Sicherheitslücken öffentlich, mit denen solche Systeme, geknackt und belauscht oder anderweitig missbraucht werden.

(bkr)