Gericht: Regulierer kassierte zu viel bei Telefonnummernvergabe

Telefonfirmen sollten für die Zuteilung von Rufnummern Gebühren zwischen 38.000 und zehn Millionen Mark an die Regulierungsbehörde zahlen.

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  • dpa

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat von Telefongesellschaften zu hohe Gebühren für in Orts- und Mobilfunknetzen zugeteilte Rufnummern verlangt. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in fünf am heutigen Dienstag veröffentlichten Urteilen festgestellt. Die Telefonfirmen, darunter VIAG Interkom und Vodafone, sollten für Rufnummern im Ortsnetz Gebühren zwischen 38.000 und 2,3 Millionen Mark sowie im Mobilfunknetz zehn Millionen Mark zahlen. Dagegen hatten die Unternehmen geklagt.

Gebühren in dieser Größenordnung dürfe der Staat nur dann verlangen, wenn sie der Förderung des Wettbewerbs dienten, begründeten die Richter. Dies sei aber nicht gegeben, denn die Deutsche Telekom halte 98 Prozent aller Rufnummern im Ortsnetz, ohne dafür Gebühren bezahlt zu haben. Von den neuen Wettbewerbern seien jedoch hohe Gebühren verlangt worden. Über eine angemessene Höhe machten die Richter keine Aussagen. Auf die Vergabe von Rufnummern im Ortsnetz bezogen sich drei der fünf Urteile, für die das Oberverwaltungsgericht keine Revision zugelassen hat (Az.: 9 A 589/01, 9 A 673/01 und 9 A 679/01).

Für die beiden Urteile bezüglich der Rufnummernvergabe in Mobilfunknetzen ließen die Richter allerdings einen Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zu. "Ich gehe davon aus, das die Regulierungsbehörde dass höchstrichterlich klären lassen will", sagte OVG-Sprecher Ulrich Lau. Ein Sprecher der Regulierungsbehörde zeigte sich über das Urteil wenig überrascht. Ob aber eine Revision eingelegt werde, sei offen.

Zudem hatte die Regulierungsbehörde die Gebührenordnung 1999 rückwirkend zum 1. August 1996 verabschiedet. Auch dies rügten die Richter als unzulässig. Die Regelung hätte eine Klausel enthalten müssen, die es den Firmen erlaube, nach Bekanntwerden der Gebührenhöhe die Telefonnummern gebührenfrei zurückzugeben. (dpa)/ (dz)