Corona: Bündnis fordert Hartz-IV-Nachbesserung und IT-Ausstattung für Schüler

Die Pandemie belaste gerade arme Menschen, weshalb Verbände und Gewerkschaften von der Bundesregierung Soforthilfe für Einkommensschwache fordern.

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(Bild: Ulza/Shutterstock.com)

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Ein breites Bündnis von 36 Gewerkschaften und Verbänden fordert angesichts der Corona-Pandemie eine Anhebung der Regelsätze von Hartz IV und Altersgrundsicherung auf mindestens 600 Euro sowie sofortige zusätzliche Corona-Hilfen für arme Menschen. Ferner sollten Jobcenter auch allen Schülern in Familien mit niedrigem Einkommen Hard- und Software sowie weitere Lernmittel für den pandemiebedingten Distanzunterricht stellen. Zu den Unterzeichnern der Forderung gehören unter anderem die Gewerkschaft verdi, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Awo, der Sozialverband VdK und die Diakonie.

"Wir dürfen nicht zulassen, dass sozial benachteiligte Menschen durch und in der Corona-Pandemie weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden", sagte der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer. "Wir erwarten von dieser Bundesregierung ohne wenn und aber und ohne weitere Ausflüchte, dass sie endlich auch etwas für die Armen tut, das wirklich Substanz hat. Arm sein ist teuer, Symbolpolitik können wir uns nicht mehr leisten", so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende liegt seit dem 1. Januar bei 446 Euro. Paare erhalten pro Partner 401 Euro. Neben der Erhöhung auf 600 Euro und gestellter Schüler-IT fordert das Bündnis "Soforthilfe für die Armen – jetzt!" auch einen "pauschalen Mehrbedarfszuschlag" für die Dauer der Corona-Krise von 100 Euro. Zudem wird ein Kündigungsschutz für Mieter verlangt, "um sicherzustellen, dass niemand aufgrund pandemiebedingter Einkommensverluste die Wohnung verliert".

Bereits im Januar hatte das Sozialgericht Thüringen entschieden, dass das Jobcenter einer Achtklässlerin, deren Familie Hartz IV empfängt, einen Rechner und Zubehör für digitalen Unterricht stellen muss. Dass der gesetzlich festgelegte Regelbedarf für Hartz-IV-Empfänger solche Ausgaben nicht berücksichtige, sei unter den gegenwärtigen Pandemieumständen nicht mehr "realitätsgerecht", so das Gericht. Ein Gerichtssprecher hatte allerdings ausgeführt, dass das nur eine Einzelfallentscheidung sei – zwar wegweisend, aber nicht bindend für Job-Center. (Mit Material der dpa) / (axk)