Urheberrechtsreform: Bundesregierung billigt Upload-Filter und Sperrknopf

Das Bundeskabinett hat den umkämpften Entwurf zur Urheberrechtsnovelle befürwortet und freie Inhalte-Schnipsel darin eingedampft.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 84 Kommentare lesen
Blackboard / shutterstock.com

(Bild: Blackboard / shutterstock.com)

Lesezeit: 7 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die Bundesregierung hat am Mittwoch ihren Entwurf für ein Gesetzespaket "zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts" auf den Weg gebracht. Kern des Vorhabens, das nun in den Bundestag und den Bundesrat geht, ist ein neues "Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz". Damit will die Regierung Upload-Plattformen wie YouTube, Facebook und Twitter stärker in die Pflicht nehmen und Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie umsetzen, der mit Upload-Filtern verbunden ist.

Das Bundesjustizministerium hatte hier anfangs eine vergleichsweise freizügige Klausel für eine vergütungspflichtige Ausnahme vom exklusiven Verwertungsrecht für geringfügige Nutzungen von Schnipseln aus Video-, Audio- und Textmaterial für nichtkommerzielle Zwecke vorgesehen. Die Regierung hat diese aber gestutzt. Umfasst sein sollen nur noch 15 Sekunden je eines Filmwerkes oder Laufbildes und einer Tonspur, 160 Zeichen eines Texts sowie 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik.

Zuvor war von 20 Sekunden bei Video- oder Audioaufnahmen, 1000 Textzeichen und Bildern mit 250 Kilobyte die Rede. Schon Ende November hatte das Justizministerium diese "Bagatellklausel" auch mit mehreren zu erfüllenden Anforderungen "eingefangen". Sie erstreckt sich so nur noch auf nutzergenerierte Inhalte, die weniger als die Hälfte eines Werkes von Dritten enthalten, und die grundsätzlich zulässigen Auszüge zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche "mit anderem Inhalt kombinieren". Die lizenzfreien Schnipsel dürfen Schöpfungen Dritter zudem tatsächlich nur geringfügig nutzen oder müssen vom Nutzer als gesetzlich erlaubt gekennzeichnet sein.

Am Konzept der Bagatellausnahmen hält die Regierung fest, "um unverhältnismäßige Blockierungen entsprechender Uploads beim Einsatz automatisierter Verfahren zu vermeiden". Das eigentlich für Nutzer gedachte Beschwerdeverfahren gegen das widerrechtliche Löschen legaler Inhalte durch Diensteanbieter hat sie aber auf Rechteinhaber konzentriert. Diese erhalten einen "roten Knopf", um insbesondere "Premiuminhalte" unverzüglich blockieren zu können. Damit soll der Schaden in Grenzen gehalten werden, wenn ein Nutzer fälschlicherweise behauptet, dass ein Upload rechtlich zulässig sei.

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung auch wieder ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet einführen, nachdem der erste Anlauf aus formalen Gründen vorm Europäischen Gerichtshof gescheitert war. Dazu heißt es in der Begründung, dass sich dieses auch auf Vervielfältigungen für Online-Nutzungen beziehe wie das "Versenden von E-Mail-Newslettern mit Inhalten aus Presseveröffentlichungen an einzelne Nutzer". Rein interne notwendige Kopien wie etwa einer Webseite oder eines Dokuments zur Aufnahme in den Index einer Suchmaschine (Cache) sollen außen vorbleiben.

Die Urheber sind prinzipiell mit mindestens zu einem Drittel an potenziellen Einnahmen der Verleger zu beteiligen. Davon soll nun aber zu ihrem Nachteil durch eine Vereinbarung abgewichen werden können. Vervielfältigungen eines gemeinfreien visuellen Werkes wie Fotos alter Gemälde genießen künftig keinen Leistungsschutz mehr. Dadurch soll der Zugang zum Kulturerbe verbessert werden.

Eigentlich wollte das Bundeskabinett das Vorhaben schon vorigen Mittwoch beschließen. Damals setzte es den Punkt aber kurzfristig ab. Dem Vernehmen nach soll der neue CDU-Vorsitzende Armin Laschet gemeinsam mit dem Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, interveniert haben. Das jetzt befürwortete Papier enthält aber keine Änderungen gegenüber dem Vorentwurf vom 24. Januar.

"Mit der Umsetzung der größten europäischen Urheberrechtsreform der vergangenen zwanzig Jahre in deutsches Recht machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter", freute sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nun über den Beschluss. Vorgesehen sei ein "fairer Interessenausgleich", von dem Kreative, Rechteverwerter und Nutzer "gleichermaßen profitieren werden". Die Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Nutzer wahre die Initiative, indem sie vor "Overblocking" schütze.