Landesminister: Mobilfunklizenzen gegebenenfalls kostenfrei vergeben

Mehrere Bundesländer fordern, Mobilfunklizenzen an denjenigen zu vergeben, der schnelle und vollständige Abdeckung verspricht – dann womöglich auch kostenlos.

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(Bild: Shutterstock/Juan Aunion)

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Von
  • dpa

Mecklenburg-Vorpommern macht sich zusammen mit anderen Ländern im Bundesrat für Änderungen bei der Vergabe von Mobilfunklizenzen stark. Ziel sei es, weiße Flecken in der Versorgung zu beseitigen, teilte der Digitalisierungsminister Mecklenburg-Vorpommerns Christian Pegel (SPD) am Sonntag in Schwerin mit. Der Antrag von Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes werde am Freitag im Bundesrat beraten.

Danach sollen neben der Auktion, bei der Lizenzen dem Meistbietenden zugeschlagen werden, künftig auch andere Verfahren wie Ausschreibungen genutzt werden, so Pegel. Dabei sollten die Lizenzen vorrangig an Anbieter gehen, die eine schnelle Abdeckung zusichern. Dies finde bereits in anderen europäischen Ländern erfolgreich statt. "Das heißt, gegebenenfalls kann die Frequenz auch kostenlos vergeben werden, wenn dafür schnelle und flächendeckende Versorgung angeboten wird."

Pegel zeigte sich optimistisch, dass der Antrag am Freitag angenommen wird. Für den Fall des Scheiterns haben Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein nach seinen Worten einen zweiten Antrag eingereicht. Er ziele auf Regelungen für den Fall, dass es doch wieder zur Versteigerung von Frequenzen kommen sollte. "Dann soll wenigstens geregelt werden, dass die Gebühren nicht bei Erwerb der Frequenz fällig werden, sondern erst dann, wenn die gekauften Frequenzen tatsächlich frei werden."

Bislang bezahlten die Mobilfunkanbieter riesige Summen für eine Frequenz, die sie in der Regel erst einige Jahre später nutzen könnten. Dieses Geld sei für mehrere Jahre gebunden und könne nicht investiert werden.

(tiw)