Hauen und Stechen
Rechtsstreitigkeiten sind schwer in Mode. Lachende Dritte sind in jedem Fall die Anwälte. Gut, daß es das Internet gibt - mit kostenloser Rechtsberatung.
- Torsten Beyer
- Kersten Auel
An der Menge Menschen pro Quadratkilometer kann es nicht liegen. In den USA, als nicht übermäßig bevölkertem Land, leben und arbeiten mehr als zwei Drittel der weltweit tätigen Rechtsanwälte. Die Tatsache, daß Streitereien um spielende Kinder, nasse Katzen, die in Mikrowellen getrocknet werden, und dergleichen mehr zum Alltag unserer Gerichte gehört, muß irgendwie mit unserer westlichen Lebensweise zu tun haben.
Bevor man aber einen professionellen Streithahn beauftragt, sollte ein Blick in die eigene Börse die unabdingbaren Voraussetzungen eines erfolgreichen Rechtsstreits klären. Wenn der Geldbeutel nicht mehr als ein paar hundert Mark hergibt, läßt man besser die Finger von der Sache. Was genau Hauen und Stechen in diesem unserem Land kostet, steht bei www.law-net.de (http://www.law-net.de/ra/de/fahr/was_anwaelte.phtml). Wem nach dem Studium dieser Seiten die Lust am Streiten vergangen ist, wechselt am besten sofort zu Disney. Alle anderen können weiterlesen.
Auf die Klärung der Finanzierbarkeit des Streitvorhabens folgt das, was der Soap-Opera-geschulte TV-Fan aus Hunderten Stunden Mattlock kennt: recherchieren. Obwohl unser Rechtssystem nicht per se auf dem Prinzip des Präzedenzfalls fußt, ist es bisweilen hilfreich, den Blick darauf zu lenken, was deutsche Richter derzeit für die korrekte Interpretation des Gesetzestextes halten. Dort finden sich die gesammelten Pressemitteilungen der diversen Bundesgerichte. Darüber hinaus hält der Server Presseerklärungen einer Reihe von Oberlandesgerichten bereit.
Wer sich im Vorfeld des Streits schon mal in ‘seinem’ Gericht umsehen will, findet möglicherweise das für ihn zuständige Amt online. Je nach Standort erhält man dort mehr oder weniger sinnvolle Informationen. Entscheidungssammlungen gibt es reichlich im Internet. Für die Ebene der Bundesgerichte bietet Dashöfer eine gut gemachte Übersicht.
Eine detaillierte Beschreibung und Analyse von 10 bis 15 wichtigen Urteilen enthält diese Übersicht (http://www.alpmann-schmidt.de/rue/). Von der Intention her wohl primär an Jura-Studenten gerichtet, sind diese Information auch für den Hobby-Streithahn von Interesse.
Die populäre ZDF-Sendung Wiso präsentiert eine Sammlung wichtiger Urteile zu ausgesuchten Fällen. Dazu zählt der beruhigende Rechtsspruch des LG Köln, der besagt, daß Mietern wegen nächtlichen Badens nicht gekündigt werden kann. Selbst dann, wenn die Hausordnung oder eine Klausel im Mietvertrag solch mitternächtliches Wasserspiel untersagt. Das Konkurrenzmagazin ARD Ratgeber Recht unterhält ebenfalls einen Server zu diesem Thema. Aufgegliedert in Urteilsbereiche (Soziales, Arbeit et cetera) wird unter anderem die Frage geklärt, ob man bei Auszug unliebsamen Krempel zurücklassen darf. Die für alle WGs erschreckende Antwort ist: der Vermieter hat so lange Anspruch auf die Miete, wie Ihr Eure Plünnen nicht abholt.
Notorische Linksfahrer, Drängler und Rechtsüberholer schlagen vor dem nächsten Prozeß besser rasch mal bei der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht nach. Diese Seiten enthalten erste Hinweise auf die Höhe der Strafe für unbotmäßiges Verhalten im Straßenverkehr. Außerdem gibt es dort eine Sammlung von Urteilen den Kauf und Verkauf fahrbarer Untersätze betreffend.
Österreichische Leser interessieren sich vielleicht besonders für den Server des dortigen Bundeskanzleramts, denn dort findet sich das Rechtsinformationssystem (RIS) der Republik mit Verweisen auf Gesetze und Gesetzestexte sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Für Schweizer Leser gibt es eine Sammlung von Entscheidungen ihres Bundesgerichtshofes.
Speziell für den Bereich des Online-Rechts präsentiert die Internet-Akademie eine umfassende Sammlung von Entscheidungen, relevanten Gesetzestexten und Aufsätzen. Wer sich also seinen Domänennamen zurückerstreiten oder verstehen will, unter welchen Rahmenbedingungen ECommerce rechtlich abgesichert möglich ist, kann sich dort anhand von 300 Entscheidungen, Beschlüssen und einstweiligen Verfügungen sowie über 150 Aufsätzen informieren.
Arbeitnehmer oder -geber, die sich mit Personalrechtsfragen herumschlagen müssen, haben Zugriff auf ungefähr 17 000 diesbezügliche Urteile und Gesetzestexte. Das Ganze ist über eine Volltextsuche abrufbar oder über Kategorien wie Lohnsteuer oder Sozialversicherung. Die Fülle der Informationen ist schier unglaublich, und in den wenigen Fällen, bei denen ich diesen Server bezüglich realer Fragestellungen konsultiert habe, brachte er sinnvolle und hilfreiche Informationen zutage.
Und alle, die nach diesem Studium die Nase vom Streiten voll haben, können ja mal einen Blick auf diese Seite (http://home.t-online.de/home/0642127262-0001/wasist.htm) werfen. Da steht, wie man sich einigen kann, ohne auf einander einzuschlagen. Speziell im familiären Umfeld, aber auch anwendbar auf zu hohe Zäune oder laute Musik. (ka)