Maulkorb für Entwickler
Die Szenerie könnte aus einem alten Film zur Zeit des kalten Krieges stammen: Auf der Anklagebank eines US-amerikanischen Gerichts sitzt ein junger russischer Software-Entwickler, Dmitry Sklyarov, angeklagt der Verschwörung und des Handels mit einer illegalen Software, die den Schutz digitaler Urheberrechte vereitelt. Sein Programm erlaubt die Umwandlung von Adobes E-Books in andere Formate, etwa in eines, das von speziellen Braille-Computern für Blinde ‘übersetzt’ werden kann. Mitangeklagt ist das russische Unternehmen Elcomsoft, Hersteller zahlreicher Crackerprogramme und Sklyarovs Arbeitgeber.
Zwar hat die US-Regierung selbst jahrelang bei diesem Unternehmen Crackersoftware eingekauft. Doch das steht im Prozess nicht zur Debatte. Stein des Anstoßes ist die Verletzung des Urhebergesetzes ‘Digital Millennium Copyright Act’ (DMCA), dessen Einführung 1998 durch namhafte Hersteller von Kopierschutzsystemen für digitale Medien forciert wurde.
Wessen Interessen der DMCA schützen soll, wird allerdings angesichts einiger Ereignisse in jüngster Zeit immer unklarer. So hatte der amerikanische Professor Edward Felten und seine Arbeitsgruppe im letzten Jahr fünf von sechs vorgestellten Musik-Kopierschutzverfahren geknackt, die Ergebnisse durfte er jedoch bis vor kurzem nicht veröffentlichen.
Und das, obwohl die aus über 200 Unternehmen bestehende amerikanische Vereinigung Secure Digital Music Initiative (SDMI) öffentlich zu einem Hack-Wettbewerb aufgerufen hatte. Die SDMI machte Felten mit Prozessdrohungen unter Bezugnahme auf den DMCA mundtot. Die schon auf dem Markt erhältlichen Produkte wurden weiterhin vertrieben.
Der niederländische Kryptologe Niels Ferguson knackte kürzlich Intels Videoverschlüsselung HDCP und veröffentlichte statt der Ergebnisse eine Erklärung, dass er aus Angst vor einer Verhaftung bei zukünftigen USA-Reisen seine Arbeit unter Verschluss hielte. Gar völlig in der Anonymität verbleibt der Hacker von Microsofts E-Book, der seine Ergebnisse lediglich einem Pressevertreter vorführte. Aus gutem Grund, möchte man meinen. Denn Unternehmen reagieren äußerst empfindlich auf die Preisgabe von Sicherheitslücken ihrer Produkte, wie Dmitry Sklyarov erfahren musste, der schließlich auf Betreiben von Adobe Systems in die Schusslinie der amerikanischen Gerichtsbarkeit geriet.
Unter dem Deckmäntelchen des Schutzes von geistigem Eigentum versuchen Hersteller, eigene Unzulänglichkeiten zu vertuschen und kritischen Entwicklern einen Maulkorb umzubinden - was unter Berufung auf den umstrittenen, weil informationelle Grundrechte antastenden DMCA auch nicht allzu schwer sein dürfte. Die Forschungs- und Redefreiheit wird zu Gunsten kurzfristiger Profitinteressen mit Füßen getreten.
Dabei bleiben letzten Endes die Interessen der eigentlich zu Schützenden auf der Strecke. Den Urhebern ist wenig gedient, wenn ihr geistiges Eigentum von fehlerhaften Produkten geschützt werden soll. Und Wissenschaftler und Entwickler wissen durch den Prozess eines: Mit einem Bein stehen sie schon am Rande der Illegalität.
Alles nur eine amerikanische Besonderheit? Mit der Verabschiedung der europäischen Richtlinie zur Harmonisierung der digitalen Urheberrechte wurden in Europa vergleichbare rechtliche Voraussetzungen wie in den USA geschaffen. Die Umsetzung in nationales Recht steht in den kommenden Jahren an, die Mitgliedsstaaten können ihren Interpretatiosspielraum in die eine oder andere Richtung nutzen. Die Diskussion hat begonnen ... (ur)