Schweiz: Digitalanschluss gehört zur Telecom-Grundversorgung
Ab Januar 2003 wird der gesetzliche Grundversorgungsauftrag im Schweizer Fernmeldewesen erweitert.
Ab Januar 2003 wird der gesetzliche Grundversorgungsauftrag im Schweizer Fernmeldewesen erweitert. Neben einem analogen Telefonanschluss sollen alle Einwohner -- egal wo sie wohnen -- über eine digitale Kommunikationsmöglichkeit verfügen. Die entsprechenden Anpassungen sind in der neuen Fernmeldeverordnung festgehalten, die gestern von Bundespräsident und Kommunikationsminister Moritz Leuenberger vorgestellt wurde.
An der Regelung keine Freude hat der Schweizer Telecom-Riese Swisscom, der weiterhin das Monopol bei den Hausanschlüssen inne hat. Eine weitere Regulierung sei "unnötig", da "Breitbanddienstleistungen wie ISDN" bereits heute flächendeckend angeboten würden, schreibt Swisscom. Ebenfalls zum Unmut von Swisscom neu geregelt -- respektive beibehalten -- wurde die Preisgestaltung bei den Hausanschlüssen. Nach der Intervention des Preisüberwachers bleibt der Preis pro Anschluss und Monat auf 25 Franken für einen analogen und 40 Franken für einen digitalen Anschluss bestehen. Gemäss Swisscom sei diese Preisgestaltung nicht kostendeckend, was sich investitionshemmend und damit negativ auf die gesamte Schweizer Volkswirtschaft auswirke.
Bis Ende 2002 liegt der Grundversorgungsauftrag in den Händen von Swisscom. Für die Zeit danach wird der Auftrag neu ausgeschrieben. In Fachkreisen geht allerdings niemand davon aus, dass ein anderer Anbieter als Swisscom im Stande sein wird, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. (Nick Lüthi) / (jk)