Lizenzdschungel

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Von
  • Jürgen Seeger

Wer ein LAMP-System betreibt, also die weithin eingesetzte Kombination von Linux, Apache, MySQL und PHP (oder Perl), setzt bekanntlich auf Open Source. Die meisten Anwender dürfte - neben dem gebotenen Funktionsumfang natürlich - an diesem Software-Set in erster Linie interessieren, dass es kostenlos ist. Obendrein bekommt man es im Quellcode. Und das heißt ja wohl, man kann damit machen, was man will, oder?

Es gibt keine Untersuchung darüber, wie viele der LAMP-Betreiber schon einmal einen Blick in die Dokumente namens „License“, oder wie auch immer die Belehrung über die Rechtslage benannt ist, geworfen haben. Oder gar versucht haben, sie zu verstehen. Ich vermute allerdings, es sind sehr wenige. Denn immerhin müssten sie nicht nur eine Open-Source-Lizenz lesen, sondern mindestens vier: für das Betriebssystem gilt die GNU Public License (GPL), für den Webserver die Apache License 2.0 (seit 2004, vorher war es Version 1.1).

Beim Datenbanksystem kann man sich aussuchen, ob die MySQL Open Source License oder die MySQL Commercial License besser passt. Für PHP gilt mittlerweile die - erfrischend kurze - PHP license version 3.0, es gibt aber auch noch die Versionen 2.01 und 2.02. Kommt noch der PHP-Beschleuniger von Zend Technologies dazu, müsste man sich auch um deren Lizenzbedingungen kümmern. Der steht nämlich, wie mittlerweile wohl jeder vermutet, unter der Zend License. Perl ist sogar „dual-licensed“, durch die GPL und die Artistic License.

Obwohl alle LAMP-Bestandteile zur Kategorie Open-Source-Software zählen, sind die Nutzungsbedingungen jeweils unterschiedlich; teils in Nuancen, teils wesentlich. Spielt man weitere Programme auf, die nicht aus dem GNU-Umfeld stammen, kommen immer mehr Lizenzen hinzu. Auf der Website der Open Source Initiative OSI, die den Lizenzdschungel bereinigen will, sind knapp 60 verschiedene Lizenzen zu finden. Und das sind nur die, von der die OSI meint, es seien „richtige“ Open-Source-Lizenzen. Die von MySQL zum Beispiel ist nicht dabei.

Nun ist es das gute Recht jedes Kreativen, seine Werke mit genau den Lizenzbedingungen zu veröffentlichen, die er für angemessen hält. Dieses Recht soll hier natürlich nicht bestritten werden. Ebenso wenig geht es darum, die lizenzwidrige Nutzung von Open-Source-Software zu rechtfertigen, etwa durch klammheimliche Nutzung in kommerziellen Produkten.

Nur: Open-Source-Lizenzen sind mittlerweile fast so unübersichtlich wie das deutsche Steuerrecht. Und Vergehen gegen das respektive der Missbrauch des Steuerrechts gelten nicht zuletzt wegen dessen Kompliziertheit als Kavaliersdelikt.

Auf der Linuxworld in San Francisco hat HPs Vizepräsident Martin Fink die immer größere Zahl von Open-Source-Lizenzen moniert und Mitbewerber wie IBM und Sun aufgefordert, ihre eigene Open-Source-Software unter Standardlizenzen wie die GPL zu stellen (siehe Seite 20). Es mag sein, dass diese Aussagen durch die Tatsache motiviert waren, dass Hewlett Packard laut Fink keine eigene Open-Source-Lizenz veröffentlicht hat.

Dennoch ist ihm vorbehaltlos zuzustimmen. Wenn die Open-Source-Community will, dass ihre Rechtsvorstellungen ernst genommen werden, tut sie gut daran, das Lizenzgestrüpp gründlich zu lichten. Sun Microsystems hat mit dem Verzicht auf seine Sun Industry Standards Source License (SISSL) zugunsten der GNU Lesser General Public License einen Anfang gemacht, ein Vorstoß zur Vereinheitlichung und Anpassung an Europäisches Recht kommt aus der EU-Bürokratie (http://europa.eu.int/idabc/en/document/4529). Gefragt sind aber auch Initiativen im nichtkommerziellen Bereich.

Um übrigens die Eingangsfrage nicht unbeantwortet zu lassen: Dass man mit der Software machen könne, was man will, steht in keiner der LAMP-Lizenzen. (js)