GefĂĽhlter Schutz
- Christian Kirsch
Bei vielen Themen sind sich die politischen Parteien zwar einig, es müsse etwas geschehen. Über das „Wie“ und „Was“ allerdings bricht regelmäßig ein langwieriger Streit aus, der im günstigsten Fall mit einem halb garen Kompromiss endet.
Dass es auch ganz anders geht, zeigt das Thema Spam. Kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode brachte die rot-grüne Bundesregierung einen Gesetzentwurf ein, der die Belästigung via E-Mail eindämmen sollte. Wegen der Neuwahlen wurde er nicht mehr verabschiedet, aber die Grünen warfen die wesentlichen Punkte im Mai dieses Jahres als eigenen Vorschlag erneut auf den Gesetzesmarkt. Ende Juni schließlich stellte die Große Koalition ihre Vorschläge zur Spam-Bekämpfung als Teil des neuen Telemediengesetzes vor.
Große Überraschung: Jeder einzelne dieser Gesetzentwürfe sieht genau dasselbe vor. Spam wird in Zukunft in Deutschland energisch bekämpft, so richtig mit Schmackes. Damit das möglich ist, definieren die Texte erstmal, was die unerwünschte Mail ausmacht. Das sei, so glauben die Fachleute aus der Verwaltung, eine irreführende Absender- oder Betreffangabe oder - Abgrund an Verwerflichkeit - gar beides.
Versender kommerzieller Mail, die gegen das Gebot der ehrlichen Header-Zeilen verstoßen, können wegen dieser Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50 000 Euro bestraft werden. Als einziger Gesetzentwurf zum Thema legt der der Grünen fest, welche Behörde für die Verfolgung der Vergehen zuständig sein soll: die Bundesnetzagentur. Schließlich kümmert sich dieses Amt bislang erst um Festnetz- und Mobiltelefonie, Gas-, Strom- und Eisenbahnnetze sowie die digitale Signatur. Der Koalitionsentwurf andererseits schweigt sich über die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit aus - folglich dürfte das Aufgabe der bekannt IT-kundigen Polizei werden.
Seit es dem Spam in Deutschland so gründlich an die Gurgel geht, beben weltweit die Versender. Allerdings wohl kaum vor Angst, sondern weil sie das Lachen schüttelt. Wie so oft hierzulande kreißte die Gesetzgebungsmaschine und gebar eine zahnlose Drohung. Denn was sich die Politiker da haben ausdenken lassen, erinnert an den Versuch, Banküberfälle durch Parkverbote vor den Filialen zu verhindern.
Zum einen stammt die meiste Spam-Post aus außereuropäischen Ländern, in denen deutsche Rechtsbestimmungen ohnehin keine Rolle spielen. Zum anderen handelt es sich um unerwünschte Werbung. Ob da im Betreff „Vi*gr*“ oder der korrekte Produktname steht, ob sich der Absender „Erwin Müller“ oder „Böser Spamversender GmbH & Co. KG“ nennt, ist dabei unerheblich: Unerwünscht bleibt die Nachricht. Dagegen, so die Gesetzesentwerfer unisono, könne man allerdings nach wie vor die Unterlassung verlangen und sogar gerichtlich durchsetzen.
Allerdings ist die Unterlassungsaufforderung ein stumpfes Schwert, denn nur hinreichend große Firmen können sich den Aufwand leisten, jeden einzelnen Belästiger abzumahnen. Einzelpersonen bleibt nur der Weg, den Bundesverband der Verbraucherzentralen aufmerksam zu machen. Er kann zwar Unterlassungen verlangen, soll dem Vernehmen nach jedoch mit der bei ihm abgeladenen Flut von Spam-Beschwerden überfordert sein. Außerdem greift das Verfahren erst, nachdem der Schaden bereits eingetreten ist: Unterlassen muss der Täter erst in der Zukunft.
Ginge es wirklich darum, wenigstens europäische Spammer abzuschrecken, müsste man die Tat selbst zumindest als Ordnungswidrigkeit einstufen. Das aber wollen die Lobby-Organisationen verhindern. Der Eco e. V., Dachverband der deutschen Internet-Industrie, jedenfalls beschwerte sich sogar über den Regierungsentwurf: Er sei unnötig, man solle einfach auf die Selbstregulierung der Industrie vertrauen.
Warum eigentlich nicht? Weniger wirksam als die aktuellen Ideen dĂĽrfte das auch nicht sein. (ole)