Berliner Softwarepirat bekommt Bewährungsstrafe

Der Mann hatte gestanden, Raubkopien im Marktwert von rund 1,2 Millionen Mark angefertigt zu haben.

vorlesen Druckansicht 112 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Wegen der Herstellung von mehreren tausend Raubkopien aktueller Computer-Software ist ein 31-jähriger Berliner am Donnerstag zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 5.000 Mark Geldbuße zahlen. Der gelernte Steuerfachgehilfe wurde vom Amtsgericht Tiergarten für schuldig befunden, über Jahre hinweg gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Im Prozessverlauf hatte der Mann gestanden, zwischen 1993 und 1998 Raubkopien im Marktwert von rund 1,2 Millionen Mark angefertigt zu haben.

Der eigentliche Nutznießer der illegalen Machenschaften war jedoch ein Student aus China, der bereits zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde. Dieser Mann, den der Steuerfachgehilfe über ein Inserat kennengelernt hatte, habe mit den Raubkopien "viel Geld gescheffelt", sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Bei der Festnahme des Chinesen hatte die Polizei einen Koffer mit mehr als 100.000 Mark sichergestellt. Der Berliner selbst hatte nach eigenen Angaben keinen Pfennig bekommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklageschrift insgesamt 5.245 urheberrechtlich geschützte Programme aufgelistet, von denen der Berliner Kopien gezogen haben soll. Die Preise für die Software reichten von 20 Mark bis 13.000 Mark. Strafmildernd wertete der Richter, dass sich im Lauf der Jahre eine Eigendynamik entwickelt habe. Der Angeklagte sei einer Art "Computersucht" erlegen. (anw)