Erste Ergebnisse der Abhörstudie des Justizministeriums

Das Bundeskabinett hat die Telekommunikations-Überwachungsverordnung bereits verabschiedet. Ob Telefonüberwachung überhaupt effektiv ist, soll erst eine Studie herausfinden.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Ende Oktober wurde die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) im Kabinett verabschiedet. Sie hatte Diskussionen nicht nur unter Datenschützern, sondern auch in der Wirtschaft ausgelöst, ob das Abhören von Telekommunikation überhaupt ein effektives Fahndungsinstrument ist. Überprüft wurde dies bislang weder von Richtern noch von einer unabhängigen Studie. Das Bundesjustizministerium hatte daher schon vor zwei Jahren eine Studie beim Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg in Auftrag gegeben. Projektleiterin Daniela Demko berichtete erstmals vergangene Woche auf einer Datenschutztagung in Bonn über den Fortgang der mit Spannung erwarteten Studie.

Erst im Sommer dieses Jahres konnten die Forscher mit der Auswertung beginnen. Einige Bundesländer hatten verschiedene Bedenken geäußert, ob man die für die Untersuchung nötigen Akten herausgeben könne und sie teilweise nur zögernd den Forschern zur Verfügung gestellt. Die Wissenschaftler mussten zudem damit rechnen, dass Akten zurückgefordert wurden, teilweise wurde die Einsicht nur vor Ort erlaubt. Anhand eines 43-seitigen Fragebogens wurden bislang die Akten eines einzigen Bundeslandes ausgewertet. Demnach wurde die Telefonüberwachung oftmals als Erstermittlungsmaßnahme angeordnet, da andere Maßnahmen keinen Erfolg versprachen. Dies betraf in erster Linie Drogengeschäfte, gefolgt von Raub- und Mord-Delikten.

Die Polizei ging, erklärte Demko, "hinsichtlich der Sachverhaltsaufklärung und der Frage einer notwendigen Anregung einer Telefonüberwachung sehr präzise und sorgfältig vor und stellte der Staatsanwaltschaft und dem Gericht so eine gute Basis für die staatsanwaltschaftliche Beantragung beziehungsweise gerichtliche Anordnung der Telefonüberwachung zur Verfügung". Dies habe teilweise dazu geführt, "dass die staatsanwaltschaftlichen Telefonüberwachungsanträge nur formelhaft, jedoch unter Bezugnahme auf die inhaltlich substantiiert dargelegten polizeilichen Anregungen, begründet wurden". Sehr selten lehnte ein Richter eine Überwachungsmaßnahme oder ihre Verlängerung ab. Vor allem hohe Übersetzungskosten schlagen bei Telefonüberwachungen zu Buche.

Was konnten die Abhörer am Telefon erfahren? Im Drogenbereich werden in der Regel keine Einzelheiten besprochen. Wohl aber werden Treffpunkte und Personen erwähnt. Die Dealer gehen offensichtlich davon aus, dass sie beobachtet werden. Im Menschenhandel hingegen werden sehr wohl auch Details am Telefon besprochen.

Die Telefonüberwachung gilt unter Strafverfolgern als "sehr effizientes Mittel zur Aufenthaltsortbestimmung", betonte Demko. Gruppenstrukturen und -hierarchien könnten analysiert, weitere Personen im Umfeld identifiziert werden. Obwohl die Telefonüberwachung in der Regel nicht allein zur endgültigen Aufklärung beitrage, sei sie inzwischen für die Strafverfolger ein notwendiges Instrument geworden, das in Kombination mit weiteren Methoden effektiv sei.

Die Wissenschaftler werten parallel 250 Verfahren aus, die ohne Telekommunikationsüberwachung auskamen. Auch befragen sie Polizisten, Staatsanwälte, Richter und Verteidiger. Sie werten zudem die Daten und Kosten der Überwachungsmaßnahmen seit 1996 aus. Im Laufe des nächsten Jahres sollen die endgültigen Ergebnisse der Studie vorliegen. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)