Staatsanwalt ermittelt wegen Website-Sperrungen

Das Vorgehen der Düsseldorfer Bezirksregierung gegen rechtsextreme Internet-Seiten wird strafrechtlich überprüft.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das Vorgehen der Düsseldorfer Bezirksregierung gegen rechtsextreme Internet-Seiten wird strafrechtlich überprüft. "Wir haben ein Ermittlungsverfahren eingeleitet", sagte der Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Johannes Mocken, am Dienstag der dpa. Es sei nicht auszuschließen, dass Mitarbeiter der Bezirksregierung gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen hätten. Es bestehe der Verdacht, dass die Behörde unberechtigt Internet-Provider veranlasst habe, Interna zu verraten.

Hintergrund ist ein umstrittener Alleingang des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow (SPD), der deutsche Surfer vor rechtsextremistischen und jugendgefährdenden Inhalten bewahren will. Den Anfang seiner Schwarzen Liste bilden drei einschlägig bekannte, in den USA gehostete Sites von Neonazis sowie die auch unter Surfern äußerst umstrittene Site rotten.com.

Viele Internet-Unternehmen hatten gegen das Vorgehen protestiert und von Zensur gesprochen. Da Büssow allerdings Bußgelder "bis zu 1 Million Mark" ins Spiel brachte, knickten mehrere privatwirtschaftliche und universitäre Zugangsanbieter ein und implementierten entweder eine technisch leicht zu umgehende "DNS-Waschmaschine" oder eine Routen-Umleitung auf IP-Ebene. Alvar Freude, Absolvent der Merz-Akademie, der sich in seiner Abschlussarbeit mit der Kontrolle von Netzinhalten beschäftigte, hatte schließlich Strafanzeige gegen den Regierungspräsidenten gestellt. Die Bezirksregierung kündigte zu dem Ermittlungsverfahren für Mittwoch eine Stellungnahme an. (jk)