EU legt Mitnahmemöglichkeit für Mobilfunknummern fest

Alle Inhaber von Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen können laut EU-Richtlinie ihre Rufnummern grundsätzlich unabhängig vom jeweiligen Telefondienstleister beibehalten.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Alle Inhaber von Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen können laut der EU-Richtlinie zum Universaldienst ihre Rufnummern grundsätzlich unabhängig vom jeweiligen Telefondienstleister beibehalten. Deutschland wird die EU-Richtlinie hinsichtlich der Mobilfunkanschlüsse laut Harald Dörr, Sprecher der Regulierungsbehörde, nunmehr bis November 2002 umsetzen. Für das Festnetz gilt die entsprechende Regelung bereits seit 1998. "Voraussetzung für die Nummernübertragbarkeit im Ortsbereich ist jedoch, dass dies auch technisch machbar ist", sagte Dörr gegenüber heise online.

Die Richtlinie soll die Hemmschwellen für die EU-Bürger senken, die neuen Kommunikationstechniken zu nutzen: Unabhängig vom Wohnort habe jeder Bürger das Recht, zu erschwinglichen Preisen zu telefonieren oder im Internet zu surfen. Darunter fallen jedoch nur schmalbandige Anschlüsse, nicht jedoch ISDN oder DSL. Finanziert wird diese Telekommunikations-Grundversorgung durch einen Fonds, zu dem alle TK-Unternehmen beitragen.

Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen sieht die Richtlinie "einfache und kostengünstige" außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren vor. Auch sind Teilnehmerverzeichnisse und Auskunftdienste ein Teil des Universaldienstes. Ebenso gehört dazu die europäische Notrufnummer 112, die Bürger von überall aus kostenlos erreichen können sollen. Der Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union zur Richtlinie "über den Universaldienst und die Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten" ist zum 30. 11. im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht worden und damit nunmehr rechtskräftig. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)