Kritik an Vorschlägen für neues Urheberrecht

Das "Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software" sieht Rechtsunsicherheit für Endanwender durch die Vorschläge der Medienbranche.

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Von
  • Oliver Diedrich

Auf Kritik sind die Vorschläge der Medienbranche zur Änderung des Urheberrechts gestoßen. Das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) weist in einer Stellungnahme auf Probleme hin, die sich vor allem aus dem Wunsch der Medienbranche ergeben, dass private Kopien von unrechtmäßig hergestellten Vorlagen ausdrücklich verboten sein sollen. Bislang enthält der Paragraph 53 des Urheberrechts, der die Anfertigung privater Kopien generell erlaubt, keine Bestimmungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Kopiervorlage.

Die Kritik des ifrOSS konzentriert sich auf den Umstand, dass Endanwender durch eine solche Regelung zukünftig verpflichtet würden, die Rechtmäßigkeit von Kopiervorlagen aller Art selbst zu prüfen. Probleme sehen die Juristen des Instituts vor allem bei über das Internet angebotenem Material. Private Anwender könnten kaum beurteilen, ob eine zum Download angebotene Datei urheberrechtlich unbedenklich ist. File-Sharing-Systeme aller Art würden dadurch praktisch unmöglich gemacht. Auch müsste der Anwender beim Kopieren etwa einer gekauften CD selbst überprüfen, ob man ihm nicht eine Raubkopie untergeschoben hat. Zudem würden Lizenzstreitigkeiten, wie sie gerade im Musikgeschäft nicht selten seien, direkt den Endanwender betreffen: Stellt sich beispielsweise in einem Lizenzstreit heraus, dass eine Veröffentlichung nicht rechtmäßig war, würden private Kopien dieser Veröffentlichung im Nachhinein ebenfalls illegal.

Insgesamt sieht das ifrOSS durch eine derartige Regelung, wie sie die Medienbranche anstrebt, den Interessenausgleich zwischen Anbietern und Verbrauchern, wie ihn das Urheberrecht leisten soll, zum Nachteil der Verbraucher verschoben. (odi)