Schumacher muss Streit um Fansite selbst zahlen

Nach einem Gerichtsentscheid bleibt Michael Schumacher auf den Kosten einer Einstweiligen Verfügung sitzen, die er wegen "Michas Formel1-Site" erwirkt hatte.

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Nach einer Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts bleibt Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher auf den Kosten einer Einstweiligen Verfügung sitzen. Die Verfügung hatte Schumacher wegen des Online-Angebots "Michas Formel1-Site" des 18-jährigen Rennsport-Fans Michael Stanka erwirkt hatte.

Schumacher hatte über seinen Anwalt Dr. Nils Harder Mitte August die Firma Penco Elektronik GmbH abgemahnt, welche die strittige Fansite hostet und unterstützt. Ernst Gierer, Geschäftsführer des Unternehmens, ist zugleich Michael Stankas Patenonkel und hat es diesem ermöglicht, seine auf eine Praktikumsarbeit zurückgehende Rennsport-Website ins Netz zu stellen. Gegenstand der Abmahnung war die Nutzung der Domain "michas-formel1-site.de" – Anwalt Harder witterte einen Missbrauch der Popularität seines Mandanten und sah in "Micha" einen Anklang auf Schumachers Vornamen. Allerdings nahm "Schumi" die Abmahnung später zurück, nachdem klargestellt wurde, wer "Micha" tatsächlich war: Diesen Spitz- und Rufnamen benutzten Freunde und Bekannte bereits seit Jahren für Site-Betreiber Michael Stanka.

Ohne erneute Abmahnung erwirkte Harder für Schumacher dann vor dem Stuttgarter Landgericht eine Einstweilige Verfügung, nach der die Penco GmbH unter der strittigen Domain nicht für sich werben darf, wenn nicht gleichzeitig hervorgehoben wird, dass ein "Michael" (Rufname Micha) für das betreffende Projekt verantwortlich ist. Da genau dies ja erklärtermaßen der Fall war, hätte es einer solchen Verfügung im Grunde nicht bedurft. Schumacher hatte auch wegen dieses Sachverhalts keine Abmahnung geschickt, sondern gleich die Einstweilige Verfügung beantragt, deren Kosten die Penco GmbH tragen sollte. Diese legte hingegen durch ihren Rechtsanwalt Günter Freiherr v. Gravenreuth einen Kostenwiderspruch ein. Laut Gravenreuth entschied das Landgericht Stuttgart nun für die Penco GmbH: Das Gericht erlegte Schumacher selbst die Kosten der von ihm erwirkten Einstweiligen Verfügung auf.

Michael Stanka darf das Online-Angebot über sein Rennsporthobby unter der bisherigen Domain weiter betreiben, allerdings muss jede der Webseiten mit seinem Namen gekennzeichnet sein. (psz)