Pilotprojekt für elektronische Dokumente beim Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) akzeptiert künftig auch Dokumente, die per E-Mail eingereicht werden. Ein entspechendes Pilotprojekt bekam am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett grünes Licht.

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  • Holger Dambeck

Der Bundesgerichtshof (BGH) akzeptiert künftig auch Dokumente, die per E-Mail eingereicht werden. Ein entspechendes Pilotprojekt bekam am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett grünes Licht. Die neue Technik soll die Abläufe am Gericht erheblich vereinfachen: Akten können von jedem Arbeitsplatz aus abgerufen werden, bisherige Zeitverzögerungen durch Aktentransporte entfallen. Die Bundesregierung verspricht sich deshalb auch schnellere Verfahren.

Der elektronische Schriftverkehr wird für Verfahren nach der Zivilprozessordnung, der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Grundbuchordnung und der Schiffsregisterordnung gelten. Künftig können nicht nur Parteien eines Verfahrens, sondern auch Zeugen und Sachverständige vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen per E-Mail einreichen.

Zwingend vorgeschrieben ist eine elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz. Eine Verschlüsselung ist möglich, aber nicht obligatorisch. Als Datei-Formate akzeptiert der Bundesgerichtshof PDF, Word 97, Word 2000, RTF, HTML oder XML. (hod)